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BGH: Rubriktitel „Stimmt´s?“ möglicherweise nicht titelschutzwürdig.

BGH, Urteil vom 22.03.2012, Az. I ZR 102/10


BGH: Rubriktitel „Stimmt´s?“ möglicherweise nicht titelschutzwürdig.

Auch der Bezeichnung einer nur kurzen Kolumne kann der Titelschutz aus § 5 Abs. 3 des Markengesetzes (MarkenG) zukommen. Dies gilt auch dann, wenn die Kolumne nur in einer Zeitschrift oder Zeitung erscheint. Von Relevanz ist die Frage der Verwechslungsgefahr, wobei vorrangig auf die Form und den Inhalt der angegriffenen Bezeichnung abzustellen ist. Dies hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden (BGH, Urteil vom 22.03.2012, Az. I ZR 102/10).

Relevante Normen: § 5 Abs. 3, § 15 Abs. 2 MarkenG

Sachverhalt und Hergang des Verfahrens
Bei der Klägerin handelt es sich um die Herausgeberin der deutschlandweit sehr bekannten Wochenzeitung „DIE ZEIT“. In dieser Zeitung erscheint bereits seit 1997 einmal pro Woche eine Kolumne, welche die Bezeichnung „Stimmt’s?“ trägt. Teil der Kolumne ist ein Artikel, der mit einer regelmäßig wechselnden Überschrift versehen ist. Inhaltlich geht es in dem Artikel um die Beantwortung von Leserfragen, die sich auf Alltagsrätsel beziehen und Allgemeinwissen, wissenschaftliche Tatsachen, Mythen sowie weitere populärwissenschaftliche Fragen zum Gegenstand haben. Seit Oktober des Jahres 2001 wird die Kolumne auch im Internetauftritt der Zeitung, dem Portal „ZEIT“, veröffentlicht.

Die Beklagte ist die Betreiberin des Internetportals „web.de“. Auch sie veröffentlicht regelmäßig Beiträge, die unter der Kategorie „Stimmt’s?“ gesammelt werden. Inhaltlich geht es auch bei den Inhalten von web.de um Fragen, die Nutzern beantwortet werden. Aufgrund dieser Ähnlichkeiten sah sich die Herausgeberin der Zeitung „DIE ZEIT“ in ihren Rechten verletzt. Namentlich machte sie die Unvereinbarkeit der Kategorie von web.de mit den Titelschutzrechten der Zeitung geltend. Vor Gericht wurde deshalb durch eine Stufenklage ein Anspruch auf Unterlassung, Auskunft sowie Zahlung eines angemessenen Lizenzbetrages begehrt.

Das zunächst mit der Sache befasste Landgericht gab der Klage antragsgemäß statt (LG Hamburg, Urteil vom 16.02.2008, Az. 315 O 549/07). Auch in der Berufungsinstanz konnte die Klägerin einen Erfolg verzeichnen (OLG Hamburg, Urteil vom 12.05.2010, Az. 3 U 58/08). Gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg legte die Beklagte Revision ein, sodass der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Urteil zu sprechen hatte.

Auszug aus den Gründen
Der BGH schloss sich der Ansicht der Klägerin jedoch nicht an. Der Senat stellte zunächst fest, dass die Kolumnenbezeichnung der Klägerin als Titel nach § 5 Abs. 1 und Abs. 3 des MarkenG geschützt ist und der Bezeichnung „Stimmt’s?“ auch die notwendige Unterscheidungskraft zukommt. Denn der sogenannte Titelschutz könne auch Kolumnen zukommen, die nur von kurzer Länge seien und nur innerhalb einer Zeitung oder Zeitschrift erscheinen. In derartigen Fällen werde der Titel der Kolumne zur geschäftlichen Bezeichnung der unter dem Namen der Kolumne erscheinenden Beiträge der Redaktion. Außerdem erkenne ein durchschnittlicher Leser zumindest dann, wenn die Kolumne bereits über einen gewissen Zeitraum hinweg regelmäßig veröffentlicht werde, dass es sich bei dem Titel der Kolumne nicht bloß um den Titel eines einzelnen Artikels handelt.

Allerdings sei zwischen den Titeln der beiden Kolumnen im vorliegenden Fall keine Verwechslungsgefahr anzunehmen, so der BGH. Zwar verwendeten die beiden Kolumnen den gleichen Wortlaut („Stimmt’s?“). Allerdings sei Sinn und Zweck von § 5 Abs. 3 MarkenG, die Unterscheidung eines Werks von anderen sicherzustellen. Auf Hinweise der betrieblichen Herkunft der Bezeichnung käme es der Norm gerade nicht an. Der Inhaber eines Titels ist deshalb nach Ansicht des BGH nur vor einer unmittelbaren Verwechslung geschützt, die nur in engen Grenzen vorliegen kann. So könne eine solche unmittelbare Verwechslungsgefahr etwa dann begründet werden, wenn wegen der Benutzung des angegriffenen Titels davon auszugehen sei, dass der Verkehr den einen Titel für den anderen hält.

Die Bezeichnung „Stimmt’s?“ sei jedoch wegen ihres beschreibenden Anklangs grundsätzlich nur wenig unterscheidungskräftig. Die Unterscheidungskraft würde zwar durch die langjährige Verwendung gestärkt. Jedoch rechtfertige dies noch nicht die Annahme, die Benutzungspraxis führe zu einer überdurchschnittlichen Kennzeichnungs- bzw. Unterscheidungskraft. Denn vor allem bei Titeln, die innerhalb einer bestehenden Zeitung oder Zeitschrift erscheinen, kommt es – so das Gericht – wesentlich auf die Form und den Inhalt der medialen Einbettung der streitbefangenen Bezeichnung an.

BGH, Urteil vom 22.03.2012, Az. I ZR 102/10


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