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Aktuelle Abmahngefahr: Grundpreise bei eBay

Abmahngefahr in den unterschiedlichen Ansichten bei eBay wenn das Produkt in unterschiedlichen Größen angeboten wird


Über Abmahnungen des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. haben wir bereits mehrfach berichtet. Nun erreichte uns eine „neue Dimension“ dieser Abmahnungen in Bezug auf die Angabe von Grundpreisen auf der Handelsplattform eBay.

In dieser Abmahnung führt der IDO aus, dass die Grundpreisangabe bei gleichzeitiger Angabe des Gesamtpreises in jeder Form der Internetpräsentation vorhanden sein muss, so auch im ausführlichen Angebot und in der Artikelübersicht, hier sowohl in der Listen- wie auch Galerieansicht.

Ebay-Händler aufgepasst
Genau bei den unterschiedlichen Darstellungen der Listen- wie auch Galerieansicht bestehen große Risiken in Bezug auf die Angabe von Grundpreisen. So hat der Grundpreis grundsätzlich bei der Galerieansicht

ebay Grundpreise 1
wie auch bei der Listenansicht zu erscheinen.

ebay Grundpreise 2

Was jedoch, wenn ein Produkt in unterschiedlichen Größen angeboten wird?
Hier erscheint weder in der Galerieansicht

ebay Grundpreise 3
noch in der Listenansicht

ebay Grundpreise 4

der Grundpreis.

Erst bei einem Klick auf „+ Weitere Optionen“ öffnet sich die Produktdetailseite in der die entsprechende Auswahl getätigt werden kann und auch der entsprechende Grundpreis im Verhältnis zur Produktgröße angezeigt wird.

ebay Grundpreise 5
Genau diesen Umstand bringt der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. nun zur Abmahnung.

Keine Lösungsmöglichkeiten
Wie bereits in unserem Leitfaden zur Grundpreisangabe beschrieben, wird dem Händler zur Vermeidung derartiger Abmahnungen und solange eBay hier keine technische Möglichkeit bietet, keine andere Möglichkeit zur Verfügung stehen, als für jede einzelne Verpackungsgröße ein eigenes Angebot zu erstellen und dort die entsprechenden Grundpreise zu hinterlegen.


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