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Abmahnung Meinspielzeugladen UG


Abmahnung Meinspielzeugladen UG © M. Schuppich - Fotolia.com

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Meinspielzeugladen UG (haftungsbeschränkt), Uwe Wilhlem Lämmle, Elbinger Str. 9, 24768 Rendsburg, durch die Rechtsanwälte Dr. Fürsen Schulz-Voss vor.

Von der Abmahnung der Firma Meinspielzeugladen UG ist das Marktsegment „Spielwaren“ auf der handelsplattform eBay betroffen. Die Firma Meinspielzeugladen UG ist mit ihrem Account bei eBay „meinspielzeugladenug“ dort seit dem 12.09.12 in Deutschland angemeldet.

Mit der Abmahnung der Firma Meinspielzeugladen UG werden angeblich nicht vorhandene Warnhinweise in Bezug auf den Verkauf von Spielwaren gerügt. Zudem wir die Abgabe einer unserer Auffassung nach sehr weitreichenden Unterlassungserklärung eingefordert. Weiter sollen vom Empfänger der Abmahnung der Firma Meinspielzeugladen UG die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Rechtsanwälte Dr. Fürsen Schulz-Voss erstattet werden.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Firma Meinspielzeugladen UG durch die Rechtsanwälte Dr. Fürsen Schulz-Voss erhalten haben, raten wir dringend davon ab, die der Abmahnung der Firma Meinspielzeugladen UG im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben. Insbesondere sollte vor Abgabe einer solchen strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bedacht werden, dass hier ein Vertrag zwischen den Parteien geschlossen wird, der lebenslange Gültigkeit hat.

Update 28.02.2013: Uns liegt eine weitere Abmahnung der Firma Meinspielzeugladen UG (haftungsbeschränkt), Uwe Wilhlem Lämmle, Elbinger Str. 9, 24768 Rendsburg, durch die Rechtsanwälte Dr. Fürsen Schulz-Voss vor.

Dem Empfänger der Abmahnung der der Firma Meinspielzeugladen UG wird u.a. erneut vorgeworfen, gegen Kennzeichnungspflichten beim Vertrieb von Spielwaren verstoßen zu haben. In der Abmahnung ist hierzu zu lesen:

Bei der Ausübung Ihrer kaufmännischen Tätigkeit verstoßen Sie gegen die zur Zeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen, nämlich die 2. Verordnung des Geräte-und Produktsicherungsgesetz vom 20. Juni 2011 (2. GPSGV) in Verbindung mit der Richtlinie 2009/48/EG vom l8. Juni 2009 (Anhang V) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Nach diesen Vorschriften sind Spielzeuge mit besonderen Warnhinweisen zu versehen, wenn das Spielzeug aufgrund ihrer Funktion, ihrer Abmessung, ihrer Merkmale und ihrer Eigenschaft oder aus anderen zwingenden Gründen ganz offensichtlich nicht für Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist. Dieser Warnhinweis hat gemäß § 11 Absatz 3 und 4 GPSGV in einer Form zu erfolgen, dass der der Warnhinweis für den Verbraucher vor dem Kauf des Produktes klar erkennbar ist, wenn die Warnhinweise für die Entscheidung zum Kauf eines Spielzeuges maßgeblich sind. Folgende Warnhinweise sind zu verwenden: 

-"Achtung! Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet." oder 

-"Achtung! Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet." oder

Nicht für Kinder unter drei  T. Michel - Fotolia.com

 

Die Firma Meinspielzeugladen UG geht im konkreten Fall davon aus, dass Warnhinweise für das vom Empfänger der Abmahnung veräußerte Spielzeug dringend erforderlich sind, da aufgrund seiner Beschaffenheit damit zu rechnen ist, dass dieses von Kindern auch unter 36 Monaten verwendet werden kann und es damit zum Verschlucken von Kleinteilen und damit verbundenen Gefahren für das Kind führt. Der Empfänger der Abmahnung sei daher dazu verpflichtet, bei der Veräußerung von Artikeln die für Kinder unter 36 Monate aufgrund der Verschluckungsgefahr nicht geeignet sind, den bereits benannten Warnhinweis auch schon bei dem Angebot zum Verkauf auszubringen. 

Weiter lässt die Firma Meinspielzeugladen UG durch die Rechtsanwälte Dr. Fürsen Schulz-Voss auf Folgendes hinweisen:

„Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass aus der Tatsache, dass mit dieser Abmahnung bestimmte rechtswidrige Handlungen Ihrerseits u. U. nicht abgemahnt worden sind, nicht abgeleitet werden kann und darf, dass dieses Verhalten rechtlich zulässig sei.“

Sodann fordert Firma Meinspielzeugladen UG die zur Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung auf:

„Anbei übersenden wir Ihnen eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung, derer Sie sich gerne bedienen können und mit deren Inhalt wir bei unterzeichneter und unveränderter Rücksendung eine Wiederholungsgefahr ausschließen würden. Es ergeht hiermit der ausdrückliche Hinweis an Sie, dass nur durch die Abgabe einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb der von uns gesetzten Frist die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden kann und sich damit der Unterlassungsanspruch unserer Mandantschaft erledigt. Jede Einschränkung, Änderung oder Selbstverfassung Ihrer Unterlassungserklärung kenn im Zweifel dazu führen/ dass die Wiederholungsgefahr nicht ordnungsgemäß beseitigt wird. Als Unterlassungsschuldner sind Sie dazu verpflichtet, für die Ordnungsgemäßheit und Wirksamkeit der Unterlassungserklärung Sorge zu tragen.“

Hierbei sollte man sich insbesondere vergegenwärtigen, dass durch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ein Vertrag mit der Firma Meinspielzeugladen UG zustande kommt, der ein Leben lang Gültigkeit erlangt.

 


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