Abmahnung der ICPC Trading GmbH Centrics
Uns liegt eine marken- und wettbewerbsrechtliche Abmahnung der ICPC Trading GmbH, Geschäftsführer Idris Ceran, Manshardtstr. 166, 22119 Hamburg, durch die Kanzlei Gerst & Meinicke vor.
Von der Abmahnung der ICPC Trading GmbH durch die Kanzlei Gerst & Meinicke ist das Marktsegment „Elektronikartikel“ auf der Plattform Amazon betroffen.
Die ICPC Trading GmbH handelt selbst unter der Geschäftsbezeichnung „Primemobile“ bei Amazon.
Mit der Abmahnung lässt die ICPC Trading GmbH markenrechtliche Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche aufgrund einer Markenrechtsverletzung im Rahmen eines Amazon- Angebots geltend machen.
Die ICPC Trading GmbH ist Inhaberin der Marke „Centrics“. In der Abmahnung der ICPC Trading GmbH wird ausgeführt, dass es sich bei den Waren- und/oder Dienstleistungen der Marke „Centrics“ um Werbeartikel handeln würde. Diese Waren seien nicht frei im Handel erhältlich. Sie würden ausschließlich von ausgewählten Vertragspartnern und Lizenznehmern als Zugaben im Vertrieb von Elektroartikeln an Endverbraucher genutzt bzw. weitergegeben. Der Vertrieb von Elektroartikeln durch Lizenznehmer der ICPC Trading GmbH würde mittels Beifügung von Zugaben der Marke „Centrics“ wie zum Beispiel Kugelschreiber oder ähnlicher Produkte erfolgen.
Die ICPC Trading GmbH habe feststellen müssen, dass sich der Empfänger der Abmahnung auf ein bestehendes Angebot eines ihrer Lizenznehmer bei Amazon aufgesetzt habe. Dadurch habe der Empfänger der Abmahnung der ICPC Trading GmbH wahrheitswidrig vorgegeben, dass diese Waren ebenfalls in der angebotenen Form unter Beifügung einer solchen Zugabe verkauft würden.
Hierin würde eine Verletzung der ausschließlichen Markenrechte der ICPC Trading GmbH liegen. Weiter sei dieses Verhalten wettbewerbsrechtlich zu beanstanden.
Sodann lässt die ICPC Trading GmbH durch die Kanzlei Gerst & Meinicke auffordern, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben.
Der Gegenstandswert der Abmahnung wird seitens der Kanzlei Gerst & Meinicke mit 30.000 € beziffert. Hieraus resultieren netto Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1005,40 €.
In dem uns vorliegenden Fall raten wir dringend davon ab, die mit der Abmahnung durch die Kanzlei Gerst & Meinicke im Auftrag der ICPC Trading GmbH übersandte Unterlassungserklärung ohne Modifikationen zu unterzeichnen. Diese Unterlassungserklärung ist unserer Auffassung nach deutlich zu weit gefasst.