Zulässige Einschränkung der Pressebildberichterstattung
Veranstalter kultureller Aufführungen (Theater und Opern) dürfen ein pauschales Fotografierverbot aussprechen, das während der Aufführungen einzuhalten ist. Das Recht, Operanaufführungen zu fotografieren, kann, so das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, nicht aus einem presserechtlichen Auskunftsanspruch und nicht aus der im Grundgesetz geschützten Presse- und Informationsfreiheit abgeleitet werden. Das Gericht sieht es als zulässig an, wenn Journalisten sich denselben Verhaltensregeln unterwerfen müssen, die die Oper von anderen Besuchern im Interesse einer ungestörten Veranstaltung und Rücksichtnahme auf die berechtigten Belange der Darsteller verlangt.
Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.03.2013