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Redtube-Abmahnungen: Thomas Urmann zu Schadensersatz verurteilt

RedTube-Versäumnis-Urteil: Thomas Urmann / Z9 Verwaltungs-GmbH muss Schadensersatz zahlen


Redtube-Abmahnungen: Thomas Urmann zu Schadensersatz verurteilt

Ex-Rechtsanwalt Thomas Urmann nach RedTube-Streaming-Abmahnung zum Schadensersatz aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung verurteilt (AG Regensburg, Versäumnisurteil vom 20.03.2015, Az. 3 C 451/14; nicht rechtskräftig).

Im Dezember 2013 ist die Regensburger Anwaltskanzlei der U + C Rechtsanwälte URMANN+COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und dabei federführend ihr namensgebender Geschäftsführer Rechtsanwalt Thomas Urmann durch eine Masse urheberrechtlicher Abmahnungen in Erscheinung getreten. Vorwurf der Abmahnungen war das Streamen von Erotik-Videos über die Videoplattform „RedTube“. Bereits das Streamen sollte nach Auffassung von (Ex-) Anwalt Urmann eine Urheberrechtsverletzung zum Nachteil der angeblichen Rechteinhaberin The Archive AG mit Sitz in der Schweiz darstellen und somit Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche begründen. Die Abmahnungen führten zu großen Verunsicherungen und zogen auch das Interesse der Medien nach sich.

Innerhalb kürzester Zeit mehrten sich Zweifel an der Berechtigung der Abmahnungen. Zudem verdichteten sich Hinweise auf ein fragwürdiges Geschäftsmodell. Im Auftrage eines Mandanten haben wir deshalb im Februar 2014 Schadensersatzklage gegen den heute nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassenen Thomas Urmann sowie gegen „seine“ U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (jetzt: Z9 Verwaltungs-GmbH) zum Amtsgericht Regensburg eingereicht.

Nachdem ein erster Verhandlungstermin im Oktober 2014 die Aussetzung des Verfahrens wegen des Verdachts einer Straftat nach sich ziehen sollte, gegen die wir zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen im Namen unseres Mandanten mit Erfolg Beschwerde eingelegt haben, hat das AG Regensburg das Verfahren wieder aufgenommen und erneut Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt. Gleichzeitig hat das Gericht Thomas Urmann sowie der Z9 Verwaltungs-GmbH mehrere Auflagen gemacht.

Hierauf reagierte der ehemalige Rechtsanwalt Thomas Urmann nicht mehr. Auch die U + C Rechtsanwälte URMANN+COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (jetzt: Z9 Verwaltungs-GmbH) ließ keine weitergehenden Erklärungen abgeben.

Am 20.03.2015 erschien für Thomas Urmann sowie die Z9 Verwaltungs-GmbH niemand zum Fortsetzungstermin, sodass das AG Regensburg ein Versäumnisurteil verkündete. Darin ist Thomas Urmann gesamtschuldnerisch mit der Z9 Verwaltungs-GmbH zum Schadensersatz verurteilt worden. Zu ersetzen sind die Kosten des Abgemahnten, die ihm zur Abwehr der Abmahnung entstanden sind. Das Amtsgericht Regensburg hat zudem antragsgemäß festgestellt, dass dem Schadensersatzanspruch eine durch Thomas Urmann vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung zugrunde liegt.

Das Versäumnisurteil ist noch nicht rechtskräftig (Stand: 08.04.2015).


UPDATE 27.04.2015: Einspruch gegen Versäumnisurteil

Wie uns heute bekannt geworden ist, hat Thomas Urmann (sowohl selbst als auch im Namen seiner Z9 Verwaltungs-GmbH) Einspruch gegen das Versäumnisurteil des AG Regensburg eingelegt, sodass der Rechtsstreit in erster Instanz fortgesetzt wird.

Wir werden weiter berichten...


UPDATE 15.12.2015: Einspruch gegen Versäumnisurteil in wesentlichen Teilen zurückgewiesen

Mit Endurteil vom 08.12.2015 hat das AG Regensburg nunmehr den Einspruch von Thomas Urmann und "seiner" Z9 Verwaltungs-GmbH gegen das Versäumnisurteil in wesentlichen Teilen zurückgewiesen. Beide Beklagten sind dem Grunde nach zum Schadensersatz verurteilt worden. Gegenüber dem beklagten Thomas Urmann hat das AG Regensburg festgestellt, dass die Schadensersatzforderung auf einer von ihm vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht.

Das Urteil des AG Regensburg vom 08.12.2015, Aktenzeichen 3 C 451/14, finden Sie HIER im Volltext.


 


Hier das Versäumnis-Urteil des AG Regensburg vom 20.03.2015, Aktenzeichen 3 C 451/14, im Volltext:

Amtsgericht Regensburg
Az.: 3 C 451/14

In dem Rechtsstreit

- Kläger -

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Weiß & Partner, Katharinenstraße 16, 73728 Esslingen, Gz.: 4002/14 AB01 AB/fb

gegen

1) Urmann Thomas, Zeißstr. 9, 93053 Regensburg
- Beklagter -

2) Z9 Verwaltungs-GmbH, vertreten durch d. d. Geschäftsführer Thomas Urmann, Zeißstr. 9, 93053 Regensburg
- Beklagte -

wegen Schadensersatz

erlässt das Amtsgericht Regensburg durch den Richter am Amtsgericht XXX am 20.03.2015 auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 20.03.2015 folgendes

Versäumnisurteil

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 416,50 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 7.3.2014 zu bezahlen.

2. Es wird gegenüber dem Beklagten zu 1 festgestellt, dass dem Anspruch aus vorstehender Ziffer 1 eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Beklagten zu 1 zugrundeliegt.

3. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits gesamtschuldnerisch.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Rechtsbehelfsbelehrung:

(…)

gez.
XXX
Richter am Amtsgericht



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Kommentare (12)

  • Gast1

    21 November 2015 um 19:50 |
    Gibt es Neues?

    antworten

  • seidler

    17 Mai 2015 um 07:36 |
    Könnte mir Jemand bitte den entsprechenden Link zum Zeitungsartikel Thema Insolventsverschleppung des genannten Herrn U. zusenden? Danke

    antworten

  • Georg

    10 April 2015 um 18:07 |
    @ RA Bräuer: Wäre schön, wenn Sie hier noch mitteilen würden, ob das Urteil in Ihren Augen vollstreckbar ist, ergo beim Beklagten mehr als 0,00 Cent zu holen sind respektive ob Ihr Mandant letztlich nicht auf allen Kosten sitzenbleibt?

    antworten

  • Gast

    09 April 2015 um 17:13 |
    Ein Versäumnisurteil ist sinnlos, wenn keine realistische Aussicht besteht, es erfolgreich zu vollstrecken. Dies wird man bei einem de facto vermögenslosen, ohnehin schon mit Verbindlichkeiten in oberer sechsstelliger Höhe belasteten Schuldner ohne weiteres annehmen können. Diese Informationen wiederum kann der geneigte Zeitungsleser den Informationen rund um das Verfahren gegen U. wegen Insolvenzverschleppung in seiner Wurstfabrik entnehmen.

    antworten

  • Gast

    09 April 2015 um 08:59 |
    Wenn der Mandant weiß, dass er auch von dem in diesen Prozess investierten Geld voraussichtlich nie einen Cent wiedersehen wird, ist ja alles gut.

    antworten

    • Gast II

      09 April 2015 um 10:13 |
      Wenigstens mal einer der nicht nur lamentiert „Da müsste man doch…“ wie so viele andere, sondern durch Taten auffällt. Meinen Respekt!

      antworten

      • Gast

        09 April 2015 um 12:17 |
        Was genau ist am Erwirken eines sinnlosen Versäumnisurteils eine respekt erheischende "Tat"?

        antworten

        • Rechtsanwalt Alexander Bräuer

          09 April 2015 um 12:48 |
          Was genau halten Sie an dem Versäumnisurteil für sinnlos?

          antworten

        • Gast II

          09 April 2015 um 12:46 |
          "sinnlosen Versäumnisurteils" ...ah ein Hellseher

          antworten

  • Marc

    08 April 2015 um 15:02 |
    @ich: weil eine Entscheidung nach Aktenlage erst möglich ist, wenn bereits eine mV stattgefunden hat.

    antworten

    • Rechtsanwalt Alexander Bräuer

      08 April 2015 um 15:46 |
      @Marc:

      "ich" hat nicht unrecht, da eine erste mündliche Verhandlung bereits zuvor stattfand.

      Allerdings hielt ich die Entscheidung nach Lage der Akten in der konkreten Situation für taktisch unklug, da die Säumnis in diesem Fall grundsätzlich noch entschuldigt werden könnte, was bekanntlich zur Fortsetzung des Verfahrens führt und zwar dann ohne erstes Versäumnisurteil.

      Der Einwand von "ich" ist aber natürlich nicht von der Hand zu weisen.

      antworten

  • ich

    08 April 2015 um 11:09 |
    und wieso wurde hier nur ein einfaches Versäumnisurteil beantragt, und nicht eine Entscheidung nach Lag der Akten?
    Wäre wohl im Hinblick auf die Verteidigungsmöglichkeiten dagegen sinnvoller gewesen.

    antworten

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