Effektive Maßnahmen zur Vermeidung einer Vertragsstrafe nach Urheberrechtsverletzung
Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung, die mit einer Vertragsstrafe verbunden ist, muss der Betreiber einer Webseite, um einer Strafzahlung zu entgehen, alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit der angemahnte Inhalt, im konkreten Falle ein Foto, unter seiner URL nicht mehr verfügbar ist. Die einfache Löschung eines Links zwischen Artikel und Bild reicht dazu nicht aus.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 03.12.2012