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40.000,- EUR Streitwert für Download-Angebot

LG Bochum, Beschluss vom 11.08.2015, Az. I-8 O 263/15


40.000,- EUR Streitwert für Download-Angebot

Die Antragsgegnerin darf auf ihrer Internetseite acht LP-Tonträger der Musikgruppe Pink Floyd nicht mehr als Download zur Verfügung stellen. Das Landgericht Bochum bemisst den Streitwert hierfür auf insgesamt 40.000 EUR.

Die Antragsgegnerin betreibt eine Internetseite, auf der sie unter anderem die Musik von acht LP-Tonträgern der Musikgruppe Pink Floyd als Download angeboten hat. Als Anlage zur dem am 07.08.2015 beim Landgericht Bochum eingereichten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hat die Antragstellerin diesen Tatbestand mittels eines Ausdrucks der betreffenden Seite der Internetseite belegt. Das Download-Angebot hat die Antragsgegnerin ohne Zustimmung der Musikgruppe zur Verfügung gestellt, weshalb sie damit gegen § 97 Urheberrechtsgesetz verstoßen hat.

Entsprechend hat das Landgericht Bochum nun verfügt, dass die Antragsgegnerin ihr Download-Angebot für die acht streitgegenständlichen LP-Tonträger von ihrer Internetseite zu entfernen hat. Für jeden weiteren Wiederholungsfall wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 EUR festgesetzt.

Weiterhin wird der Streitwert des EV-Verfahrens mit 40.000,00 EUR bemessen.

LG Bochum, Beschluss vom 11.08.2015, Az. I-8 O 263/15


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