Zum Hauptinhalt springen

Anwalt für Wettbewerbsrecht - Ihre Experten für fairen Wettbewerb 

Anwalt Wettbwerbsrecht

In einer sich stetig wandelnden Wirtschaftslandschaft ist das Wettbewerbsrecht unverzichtbar, um faire Bedingungen zu schaffen und die Einhaltung von rechtlichen Standards sowie derselben Spielregeln sicherzustellen. Dreh- und Angelpunkt ist dabei das Gesetzt gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Unsere Rechtsanwälte für Wettbewerbsrecht bieten Ihnen umfassende Beratung und starke Vertretung in allen Belangen des Wettbewerbsrechts/Lauterkeitsrechts. Obwohl die Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Wettbewerbsrecht" nicht existiert, decken wir diesen Bereich mit unserer Spezialisierung Anwaltskanzlei und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz vollständig ab. Wenn Sie also auf der Suche nach einem erfahrenen Anwalt für Wettbewerbsrecht sind, sind Sie bei uns in besten Händen.

Warum ist Wettbewerbsrecht wichtig?

Das Wettbewerbsrecht und dabei insbesondere die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stellen sicher, dass Marktteilnehmer die Regeln eines lauteren Wettbewerbs einhalten. Verstöße wie irreführende Werbung, unzulässige Preisabsprachen oder gezielte Behinderungen von Wettbewerbern können nicht nur finanzielle Schäden verursachen, sondern auch Ihrem geschäftlichen Ansehen schaden. Ein kompetenter Anwalt für Wettbewerbsrecht kann Ihnen helfen, rechtliche Risiken zu minimieren und Ihre Interessen bei Konflikten zu verteidigen. Als Rechtsanwälte und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz beraten wir Sie zu allen Fragen des Wettbewerbsrechts und unterstützen Sie dabei, rechtliche Risiken zu vermeiden sowie konsequent gegen Wettbewerbsverstöße vorzugehen.

Unsere umfassenden Leistungen als Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht

  • Abwehr oder Aussprache von Abmahnungen: Abmahnungen sind ein zentrales Instrument im Wettbewerbsrecht, können aber auch missbräuchlich eingesetzt werden. Wir prüfen, ob eine Abmahnung berechtigt ist, und entwickeln Strategien für eine adäquate Reaktion oder für die Abwehr einer unberechtigten Abmahnung. Sollten Sie in Ihrem Wettbewerb verletzt worden sein, setzen wir Ihre wettbewerbsrechtliche Position natürlich entschieden durch.

  • Rechtssichere Gestaltung von Marketing- und Werbemaßnahmen: Werbung ist ein essenzieller Bestandteil der Unternehmenskommunikation im geschäftlichen Verkehr, birgt jedoch rechtliche Risiken. Wir prüfen Ihre Werbemaßnahmen auf ihre Zulässigkeit, sei es in Bezug auf Preisangaben, Vergleichswerbung oder Rabattaktionen. So können Sie sicher sein, dass Ihre Kampagnen wettbewerbskonform sind.

  • Beratung zu Online-Handel und E-Commerce: Im digitalen Zeitalter spielen Plattformen, Online-Shops und digitale Werbemaßnahmen eine entscheidende Rolle. Wir beraten Sie umfassend zu den spezifischen Herausforderungen des Wettbewerbsrechts im E-Commerce, einschließlich der Einhaltung von Informationspflichten, Datenschutzanforderungen und Haftungsfragen. Ein Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht aus unserer Kanzlei sorgt dafür, dass Sie sicher im digitalen Wettbewerb agieren können.

  • Erstellung und Prüfung von Verträgen, AGB und Pflichtinformationen: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Verträge sowie sonstige Pflichtinformationen müssen nicht nur auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnitten sein, sondern auch den Anforderungen des Wettbewerbsrechts entsprechen. Wir überprüfen Ihre bestehenden Dokumente und erstellen bei Bedarf neue, rechtssichere Rechtstexte.

  • Vertretung vor Gericht und Behörden: Sollte es zu einem Konflikt kommen, vertreten wir Ihre Interessen entschlossen sowie bundesweit vor den Gerichten. Als Spezialisten mit umfassender Erfahrung im Wettbewerbsrecht und als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz verfügen wir über eine hohe praktische Erfahrung in Wettbewerbsprozessen sowie im Umgang mit Unterlassungsklagen, einstweiligen Verfügungen und sonstigen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Deshalb sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner, wenn es darum geht, Sie und Ihre wettbewerbsrechtlichen Interessen gerichtlich gegenüber Ihren Mitbewerbern durchzusetzen.

Wettbewerbsrechtliche Beispiele aus unserer Beratungspraxis

  • Irreführende Werbung: Ein Online-Händler wirbt gegenüber Verbrauchern mit vermeintlich exklusiven Rabatten, die jedoch dauerhaft gültig sind. Wir haben den Händler erfolgreich abgemahnt, zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert und anschließend im einstweiligen Verfügungsverfahren gerichtlich durchgesetzt, dass die irreführenden und somit unlauteren Geschäftspraktiken eingestellt wurde.

  • Vergleichende Werbung: Ein Unternehmen hat in seiner Werbemaßnahme unzulässige Vergleiche mit Produkten eines Wettbewerbers angestellt. Unsere Fachanwaltskanzlei konnte hier eine Unterlassungserklärung nebst Kostenerstattung erwirken.

  • Unlautere Nachahmung: Ein Konkurrent hat das Design eines innovativen Produkts kopiert und damit auf dem Markt geworben. Wir haben erfolgreich eine einstweilige Verfügung erwirkt, um den Vertrieb der Nachahmung zu stoppen.

  • Verstöße im Online-Handel: Ein Mandant wurde wegen fehlerhafter Angaben zu Versandkosten abgemahnt. Wir haben die Rechtslage geprüft und durch eine Überarbeitung der Pflichtinformationen den Konflikt beigelegt. Die Abmahnung konnte aufgrund von formalen Fehlern abgewehrt werden.

  • Unangemessene Werbemaßnahmen: Eine Werbeaktion mit Lockvogelangeboten ist von einem Wettbewerber beanstandet worden. Nach einer fundierten Beratung konnte der Mandant nicht nur die Abmahnung entkräften, sondern auch sein Marketing rechtssicherer gestalten.

  • Weitere untersagte Verhaltensweisen im Wettbewerbsrecht sind z.B.:

    • Herabsetzung eines Mitbewerbers oder seiner Waren oder Dienstleistungen
    • Äußerung oder Weitergabe von falschen Tatsachen über den Konkurrenten oder seine Waren oder Dienstleistungen
    • Nachahmung von Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers
    • Gezielte Behinderung von Konkurrenten
    • Irreführung des Verbrauchers
    • Unzulässige vergleichende Werbung
    • Belästigende Werbung, etwa durch unerwünschte E-Mail-, Telefon-/Telefax- oder Briefkastenwerbung
    • Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Wettbewerbsrecht und branchenspezifische Besonderheiten

Das Wettbewerbsrecht ist in sämtlichen Unternehmen bzw. Branchen relevant und bringt individuelle Herausforderungen mit sich. Unsere Anwälte sowie unser Fachanwalt sind seit dem Jahre 2006 auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes und dabei insbesondere im Wettbewerbsrecht tätig. Als Kanzlei für Wettbewerbsrecht verfügen wir deshalb über fundierte Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Unternehmen aus verschiedenen Branchen, darunter:

  • Handel und E-Commerce: Besonders im Online-Handel sind die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften sowie das Werberecht essenziell, um teure Abmahnungen zu vermeiden. Ein Anwalt für Wettbewerbsrecht hilft dem Unternehmer, diese Herausforderungen zu meistern.

  • Medien und Werbung: Die Gestaltung von Werbemaßnahmen und Kampagnen erfordert ein sensibles Vorgehen, um lauterkeitsrechtliche Fallstricke zu umgehen.

  • Pharma- und Gesundheitswesen: Hier gelten besonders strenge Vorgaben für Werbung und Wettbewerbsverhalten.

  • Technologie und Innovation: Der Schutz innovativer Produkte und Technologien ist zentral, um Wettbewerbsfähigkeit und Marktanteile zu sichern.

Unsere Vorteile als Anwalt für Wettbewerbsrecht – Ihr Mehrwert

  • Spezialisiertes Fachwissen: Unser Team aus erfahrenen Fach- bzw. Rechtsanwälten ist auf das Wettbewerbsrecht spezialisiert und stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung. Obwohl es keinen "Fachanwalt für Wettbewerbsrecht" gibt, können wir Ihnen als spezialisierte Anwälte und Fachanwalt für den sog. Gewerblichen Rechtsschutz, zu dem das Wettbewerbsrecht zählt, erstklassige Expertise bieten. Gleichzeitig sind wir Ihr Rechtsanwalt, wenn Sie einen Spezialisten für Wettbewerbsrecht benötigen.

  • Praxisorientierte Lösungen: Wir verstehen die wirtschaftlichen Herausforderungen unserer Mandanten und entwickeln Lösungen, die nicht nur rechtlich sicher, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sind.

  • Individuelle Betreuung: Jeder Fall ist einzigartig. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Situation genau zu analysieren und maßgeschneiderte Strategien zu entwickeln. Wir bezeichnen uns als Kanzlei der kurzen Dienstwege, sodass Sie stets einen schnellen sowie unmittelbaren Kontakt zu Ihrem Berater haben.

  • Proaktive Beratung: Mit unserem präventiven Ansatz helfen wir Ihnen, Konflikte von vornherein zu vermeiden und rechtliche Risiken zu minimieren.

Ihr Weg zu rechtlicher Sicherheit

Ob Sie eine Berechtigungsanfrage, Abmahnung, einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben oder eine Vertragsstrafe zahlen sollen, eine unlautere geschäftliche Handlung bei Ihrem Konkurrenten feststellen, Unterlassung nebst einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von Ihrem Mitbewerber sowie Schadensersatz verlangen oder Ihre Geschäftsstrategien und Werbemaßnahmen rechtlich absichern möchten – wir sind für Sie da.

Das Thema Wettbewerbsrecht zählt zu unserem Kanzleialltag. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch oder eine telefonische Erstberatung.

Als Rechtsanwälte und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sind wir Ihre kompetenten Partner in allen Fragen des Wettbewerbsrechts. Gemeinsam schaffen wir die rechtlichen Grundlagen für Ihren unternehmerischen Erfolg, beraten und vertreten Sie und sorgen somit dafür, dass Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit