Anwalt für Urheberrecht – Kompetente Unterstützung
Das Urheberrecht und dabei insbesondere das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) schützen kreative Leistungen und Werke wie Texte, Fotografien, Musik, Filme, Software, Grafiken und vieles mehr. Unsere Kanzlei für Urheberrecht und Medienrecht unterstützt Sie bei allen rechtlichen Fragestellungen in diesem Bereich – sei es, um Ihre Urheberrechte zu schützen, Ansprüche durchzusetzen oder rechtliche Konflikte zu lösen.
Als erfahrene Anwälte und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (zu dem das Urheberrecht zählt) mit umfassender Prozesserfahrung vertreten wir unsere Mandanten seit dem Jahre 2006 nicht nur außergerichtlich, sondern auch bundesweit vor Gericht. Dabei übernehmen wir die Vertretung sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite und setzen uns mit Nachdruck für Ihre Interessen ein – in Verfahren der einstweiligen Verfügung ebenso wie in Hauptsacheklagen.
Unsere Mandanten – Wen wir als Rechtsanwalt und Fachanwalt vertreten
Unsere Kanzlei für Urheberrecht betreut eine Vielzahl unterschiedlicher Mandanten, die sich auf unsere Fachkompetenz und langjährige Erfahrung verlassen. Dazu zählen z.B.
- Kreative und Urheber: Künstler, Fotografen, Autoren, Filmemacher, Musiker und Designer vertrauen auf unsere Unterstützung, um ihre schöpferischen Leistungen rechtlich zu schützen und sich gegen unberechtigte Nutzungen oder Eingriffe in ihre Rechte zur Wehr zu setzen,
- Unternehmen und Agenturen: Unternehmen, Medienhäuser, Werbeagenturen und Verlage profitieren von unserer Expertise bei der rechtssicheren Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken und der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
- Start-ups und Technologieunternehmen: Gerade in der digitalen Welt sind rechtliche Konflikte über Urheberrechte an Software, digitalen Inhalten oder Plattformen häufig. Wir helfen jungen Unternehmen, rechtssicher zu agieren.
- Privatpersonen: Auch Privatpersonen geraten zunehmend gerade im Zusammenhang mit Themen des Internets in urheberrechtliche Konflikte, sei es durch Abmahnungen, die unberechtigte Veröffentlichung von Fotos oder die ungewollte Nutzung persönlicher Inhalte.
Unsere Mandanten schätzen unsere individuelle Beratung, unsere präzise Analyse rechtlicher Herausforderungen und unsere Fähigkeit, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die den spezifischen Anforderungen gerecht werden.
Unsere Leistungen im Urheberrecht und Urheberrechtsschutz
Unsere Kanzlei für Urheberrecht bietet ein umfassendes Leistungsspektrum und vertritt Ihre Interessen in allen relevanten Bereichen, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich:
- Beratung zum Schutz von Urheberrechten: Wir prüfen, ob Ihre Werke urheberrechtlich geschützt sind, und helfen Ihnen, Ihre Rechte bestmöglich zu sichern.
- Erstellung, Gestaltung und Prüfung von Verträgen: Ob Lizenzverträge, Verlagsverträge oder Nutzungsvereinbarungen – wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen rechtssicher geregelt sind und eine angemessene Vergütung gewährleistet wird.
- Durchsetzung von Ansprüchen: Wir setzen Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft, Kostenerstattung, Herausgabe und Rechnungslegung durch. Dabei vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
- Abwehr von Abmahnungen: Wenn Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen erhalten haben, prüfen wir die Vorwürfe und verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen. Sie können dabei gern eine kostenlose Ersteinschätzung anfragen.
- Prozessvertretung vor Gericht: Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit vor den Gerichten. Unsere Anwälte verfügen über umfassende Praxiserfahrung in Verfahren der einstweiligen Verfügung sowie in Hauptsacheverfahren und setzen sich mit Nachdruck für Ihre Ansprüche ein. Aufgrund der hohen Praxiserfahrung wissen wir auch, wie die unterschiedlichen Gerichte in der Regel „ticken“ und welche Auswirkungen die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) hat.
- Vertretung auf Kläger- und Beklagtenseite: Ob Sie Ansprüche durchsetzen möchten oder sich gegen eine Klage verteidigen müssen – wir stehen Ihnen mit unserer umfassenden Prozesserfahrung zur Seite.
- Beratung im digitalen Urheberrecht: Ob Bildrechte, Social-Media-Inhalte, Streaming oder File-Sharing – wir beraten Sie zu den besonderen Herausforderungen und Chancen des digitalen Raums.
Beispiele aus unserer Praxis
Das Urheberrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, in dem es häufig zu Streitigkeiten kommt. Auch kann es sein, dass das Urheberrecht noch andere Rechtsgebiete tangiert, wie z.B. das Wettbewerbsrecht, Markenrecht, das IT-Recht, das Kunst-Urheber-Recht (KUG) oder gar das Patentrecht. Betroffen können also nicht nur die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes sein, sondern auch andere Normen, die einen Bezug zum Fachgebiet Urheberrecht haben. Hier einige Beispiele, bei denen wir als Rechtsanwalt für Urheberrecht unsere Mandanten erfolgreich unterstützt haben:
- Unbefugte Nutzung von Bildern und Grafiken: Ein Designer oder Fotograf bemerkt, dass seine geistige Schöpfung, also bspw. Grafiken oder Fotos, ohne Zustimmung in einer Werbekampagne genutzt werden. Wir setzen erfolgreich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche durch.
- Plagiatsvorwürfe: Wenn Ihnen vorgeworfen wird, fremde Inhalte oder Ideen übernommen zu haben, prüfen wir die Vorwürfe und verteidigen Ihre Interessen – sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren.
- Veröffentlichung von Personenfotos ohne Einwilligung: Das Recht am eigenen Bild schützt auch unter Berücksichtigung der sog. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor der unerlaubten Veröffentlichung oder Nutzung von Personenfotos. Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.
- Abmahnungen wegen Downloads, Streaming oder Filesharing: Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen sind ein häufiges Problem. Wir prüfen die Vorwürfe, setzen uns gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr und verhandeln faire Lösungen.
- Vertragskonflikte: Streitigkeiten über Lizenzverträge, Nutzungsrechte oder Verwertungsrechte gehören zu den häufigsten Konflikten im Urheberrecht. Wir vertreten Ihre Interessen in Verhandlungen und vor Gericht.
- Ansprüche auf Schadensersatz und Rechnungslegung: In Fällen, in denen Werke unberechtigt kommerziell genutzt wurden, setzen wir nicht nur Schadensersatz durch, sondern fordern auch eine umfassende Auskunft und Rechnungslegung, um den Rechtsschutz für Ihre Ansprüche zu sichern.
Warum unsere Kanzlei für Urheberrecht und Gewerblichen Rechtsschutz?
Unsere Kanzlei zeichnet sich durch eine Kombination aus fachlicher Expertise, langjähriger Prozesserfahrung und umfassendem Verständnis für die Bedürfnisse unserer Mandanten aus. Als Teil des Gewerblichen Rechtsschutzes ist das Urheberrecht eines unserer Kerngebiete. Unsere Anwälte, darunter auch ein Rechtsanwalt, der zugleich Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz ist, sind auf das Urheberrecht spezialisiert.
- Umfassende Prozesserfahrung: Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit vor Gericht – in Verfahren der einstweiligen Verfügung ebenso wie in Hauptsacheklagen.
- Spezialisiertes Fachwissen: Als Teil des Gewerblichen Rechtsschutzes gehört das Urheberrecht zu unseren Kernkompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkten. Wir sind als Rechtsanwälte nicht nur auf das Urheberrecht spezialisiert; unser Team umfasst auch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, zu dem das Urheberrecht zählt.
- Individuelle Beratung: Ob Sie Urheber, Unternehmer oder Privatperson sind – wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Interessen des geistigen Eigentums in den Mittelpunkt stellen.
- Effektive Vertretung auf Kläger- und Beklagtenseite: Wir kennen die Argumentationsstrategien beider Seiten und nutzen dieses Wissen, um Ihre Rechte optimal durchzusetzen.
Kontaktieren Sie uns – Ihre Anwälte für Urheberrecht
Benötigen Sie einen Rechtsanwalt im Urheberrecht oder haben Sie Fragen zum Urheberrecht? Unsere Kanzlei für Urheberrecht ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen urheberrechtlichen Fragen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch und lassen Sie sich von unserer Erfahrung und Kompetenz überzeugen.
Als Kanzlei der kurzen Dienstwege haben Sie bei uns immer einen schnellen sowie unmittelbaren Kontakt zu Ihrem Rechtsberater.
Als Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht stehen wir auch Ihnen gern für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.
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