Ihr Anwalt für Markenrecht – Schutz und Durchsetzung Ihrer Marken
Das Markenrecht bildet im geschäftlichen Verkehr die Grundlage für den Schutz von Unternehmenskennzeichen, Produktnamen, Werktitel, Bezeichnungen, Logos und Slogans – und ist somit unverzichtbar für den wirtschaftlichen Erfolg und die Einzigartigkeit eines Unternehmens. Rechtsquellen sind u.a. das Markengesetz (MarkenG) sowie die Unionsmarken-Verordnung (UMV). Als Kanzlei für Markenrecht unterstützen wir Sie in allen rechtlichen und strategischen Fragen, um Ihre Marke nachhaltig zu sichern, zu verteidigen und durchzusetzen.
Dank unserer langjährigen Erfahrung und der Spezialisierung auf den sogenannten Gewerblichen Rechtsschutz – zu dem auch das Markenrecht gehört – profitieren Sie von umfassender Expertise. Neben Rechtsanwälten gehört auch ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz zu unserem Team, der Ihnen ebenfalls als kompetenter Rechtsanwalt für Markenrecht zur Seite steht und Ihre Interessen auf dem Gebiet des Markenrechts engagiert vertritt.
Unsere Mandanten – Wen wir als Rechtsanwalt vertreten
Als erfahrene Markenrechtskanzlei vertreten wir Mandanten aus den unterschiedlichsten Bereichen:
Unternehmen und Start-ups: Ob Neugründung oder etabliertes Unternehmen – als Anwalt für Markenrecht helfen wir Ihnen, eine durchdachte Markenstrategie zu entwickeln, Ihre Marke einzutragen und langfristig zu schützen. Fragen Sie uns, wenn Sie eine Marke anmelden wollen.
Selbstständige und Freelancer: Für Freelancer und Selbstständige ist eine rechtlich abgesicherte Marke oft entscheidend für den Erfolg. Unsere Rechtsanwälte für Markenrecht beraten Sie umfassend bei der Absicherung Ihrer Dienstleistungen, Waren und Produktnamen oder Firmennamen.
Agenturen und Kreative: Kreative, die in den Bereichen Design, Werbung oder Marketing tätig sind, benötigen sehr häufig Unterstützung im Markenrecht. Wir sorgen dafür, dass Ihre Ideen rechtlich geschützt werden.
Privatpersonen: Auch Privatpersonen können auf einen erfahrenen Anwalt für Markenrecht angewiesen sein, z. B. wenn ihnen per Abmahnung eine Markenverletzung vorgeworfen wird, etwa beim Verkauf von Plagiaten oder beim Import von Produktfälschungen.
Unsere Mandanten profitieren von unserer fachlichen Kompetenz und der lösungsorientierten Vorgehensweise, die unsere Anwälte für Markenrecht in jeden Fall einbringen.
Unsere Leistungen im Markenrecht
Das Markenrecht ist ein zentraler Bestandteil des Gewerblichen Rechtsschutzes. Schon mit der Gründung unserer Anwaltskanzlei haben für uns auf das Markenrecht spezialisiert. Unsere Kanzlei für Markenrecht bietet Ihnen deshalb ein breites Leistungsspektrum – betreut von einem spezialisierten Rechtsanwalt mit langjähriger praktischer Erfahrung im Markenrecht.
- Markenanmeldung:
Eine erfolgreiche Markenanmeldung bildet die Basis für einen starken Markenschutz. Wir als Fachanwaltskanzlei unterstützt Sie bei:
- Der Markenrecherche, um sicherzustellen, dass Ihre Wunschmarke keine bestehenden Rechte Dritter verletzt.
- Der Entwicklung einer individuellen Markenstrategie, die auf Ihre Ziele abgestimmt ist. Dabei behalten wir auch zukünftige Markenvorhaben im Blick und denken strategisch auch an Ihre weitere geschäftliche Ausrichtung.
- Der Anmeldung Ihrer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum = World Intellectual Property Organization (WIPO).
- Der Markenrecherche, um sicherzustellen, dass Ihre Wunschmarke keine bestehenden Rechte Dritter verletzt.
- Markenüberwachung und Schutz:
Ein erfahrener Anwalt für Markenrecht unterstützt Sie dabei, Ihre Marke langfristig zu schützen:
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- Markenüberwachung: Identifikation unberechtigter Nutzungen durch Dritte. Kontinuierliche Überprüfung der Markenregister auf Neuanmeldungen, die Ihren Markenschutz beeinträchtigen können.
- Durchsetzung Ihrer Rechte: Abmahnung und rechtliche Schritte gegen Nachahmer und Markenverletzer.
- Markenüberwachung: Identifikation unberechtigter Nutzungen durch Dritte. Kontinuierliche Überprüfung der Markenregister auf Neuanmeldungen, die Ihren Markenschutz beeinträchtigen können.
- Durchsetzung von Markenrechten:
Unsere Anwaltskanzlei für Markenrecht setzt Ihre Ansprüche im Falle einer Markenrechtsverletzung sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht durch. Dazu gehören:
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- Unterlassungsansprüche gegen Markenverletzungen durch markenrechtliche Abmahnung.
- Schadensersatzforderungen zur Kompensation finanzieller Schäden.
- Löschungsverfahren gegen verwechslungsfähige oder rechtswidrige Markeneintragungen.
- Berechtigungsanfragen.
- Unterlassungsansprüche gegen Markenverletzungen durch markenrechtliche Abmahnung.
- Abwehr von Markenrechtsverletzungen:
Wird Ihnen vorgeworfen, gegen Markenrechte verstoßen zu haben? Unsere Anwälte im Bereich Markenrecht prüfen die Vorwürfe und entwickeln eine effiziente Verteidigungsstrategie. Besonders häufig übernehmen wird:
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- Die Abwehr unberechtigter markenrechtlicher Abmahnungen.
- Verhandlungen über Lizenz- oder Koexistenzvereinbarungen (Abgrenzungsvereinbarungen).
- Die Verteidigung vor Gericht in Markenverletzungsprozessen.
- Die Abwehr unberechtigter markenrechtlicher Abmahnungen.
- Gerichtliche Vertretung:
Als erfahrene Prozessanwälte und Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz vertreten wir Ihre Interessen bundesweit – sowohl in einstweiligen Verfügungen als auch in Hauptsacheverfahren. Unser Anwalt für Markenrecht unterstützt Sie bei:
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- Klagen auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.
- Einstweiligen Verfügungen und Rechtsmittelverfahren (Widerspruch, Aufhebung wegen veränderter Umstände; Antrag auf Erhebung der Hauptsacheklage).
- Der Abwehr unberechtigter Forderungen inklusive negativer Feststellungsklagen.
- Verfahren vor den zuständigen Marken- und Zivilgerichten in Deutschland.
- Klagen auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.
- Vertragsgestaltung:
Ein erfahrener Anwalt für Markenrecht gestaltet und prüft für Sie Verträge wie:
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- Lizenzverträge, die die Nutzung Ihrer Marke durch Dritte regeln.
- Übertragungs- und Kaufverträge für Marken.
- Vertriebsverträge, die die Nutzung von Markennamen regeln.
- Koexistenzvereinbarungen/Abgrenzungsvereinbarungen der Markeninhaber zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten.
- Lizenzverträge, die die Nutzung Ihrer Marke durch Dritte regeln.
Beispiele aus der Praxis
Unsere Rechtsanwaltskanzlei und Fachanwaltskanzlei für Markenrecht hat Mandanten in folgenden Fällen unterstützt:
- Markenanmeldung und Strategieberatung: Ein Unternehmer und Start-Up wollte ein bestimmtes Zeichen als Unionsmarke europaweit schützen lassen. Wir entwickelten eine Markenstrategie, führten die Anmeldung durch, begleiten die Anmeldung, Registrierung und Eintragung ins Register und überwachen die Marke laufend. Die Marke ist auch heute noch umfassend geschützt.
- Abwehr von Abmahnungen: Ein Onlinehändler wurde wegen angeblicher Markenverletzungen abgemahnt. Unser Anwalt für Markenrecht prüfte markenrechtliche Vorwürfe und wehrte unberechtigte Forderungen erfolgreich ab, da keine Unterscheidungskraft und im Übrigen auch keine Verwechslungsgefahr bestand.
- Einstweilige Verfügung wegen Markenverletzung: Ein Wettbewerber nutzte eine verwechslungsähnliche deutsche Marke. Nachdem die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, erwirkten wir für den Inhaber einer Marke eine einstweilige Verfügung, um die weitere Nutzung zu stoppen und die Verwechslungsgefahr zum Nachteil des Markeninhabers zu beseitigen. Anschließend konnten Auskunfts-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche außergerichtlich durchgesetzt werden.
- Löschung einer Marke: Ein Konkurrent hatte eine verwechslungsfähige Marke eintragen lassen. Unser Anwalt für Markenrecht setzte Löschungsansprüche vor Gericht durch.
Warum unsere Kanzlei und wir als Anwalt?
Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Expertise im Markenrecht, einem zentralen Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes. Mit einem erfahrenen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in unserem Team sind Sie bestens beraten.
- Spezialisierung im Markenrecht: Als Kanzlei für Markenrecht verfügen wir über tiefgehendes Wissen und Erfahrung, um Ihre Rechte umfassend zu schützen.
- Prozesserfahrung: Wir vertreten Sie bundesweit vor Gericht – sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite. Dabei verfügen wir über eine weitreichende Prozesserfahrung, die in die strategische Beratung unserer Mandanten einfließt.
- Individuelle Beratung: Jeder Fall ist einzigartig. Wir entwickeln maßgeschneiderte Strategien, die genau auf Ihre Situation abgestimmt sind und die die Kosten-Nutzen-Aspekte sinnvoll berücksichtigen.
Kontaktieren Sie uns!
Sie suchen einen erfahrenen Anwalt für Markenrecht, der Ihre Interessen kompetent und engagiert sowie unter Berücksichtigung des wirtschaftlich Sinnvollen vertritt? Unsere Rechtsanwälte sind Ihre Ansprechpartner für den Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung von Markenrechten.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch und profitieren Sie von unserer Expertise.
Jeder Fachanwalt und Rechtsanwalt in unserer Kanzlei für Markenrecht verfügt über langjährige berufliche Erfahrungen auf diesem Rechtsgebiet und steht auch Ihnen gern für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung.
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