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Produktbezeichnung „Hähnchen–Filetstreifen“ in unzulässiger Weise verwendet


Aufgeschreckt durch die zahlreichen Lebensmittelskandale der letzten Zeit, wurden besonders im Bereich der Produktion von billigen Fleischgerichten strengere Kontrollen gefordert. Eine solche Überprüfung wurde einem Verarbeiter von Geflügelfleisch zum Verhängnis. Er hatte unter dem Namen „Hähnchen-Filetstreifen“ ein Gericht auf den Markt gebracht, das beim Käufer den Anschein erweckte, es handele sich bei dem Produkt um eine Erzeugnis, das aus einem ganzen Stück herausgeschnitten worden ist. In Wirklichkeit handelte es sich jedoch um einen Mix von Abschnitten, der durch eine spezielle Behandlung auf mechanische Art und Weise zunächst zerkleinert, weich gemacht und dann zusammen mit einem großen Anteil an Geflügelbrät zu Streifen gepresst und frittiert wurde. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sah darin eine grobe Täuschung des Verbrauchers und verbot den weiteren Vertrieb des Gerichtes unter der in die Irre führenden Bezeichnung.

Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 29.10.2012

9 S 1353/11

RdW Heft 2/2013, Seite V

LMuR 2013, 31


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