Verlust eines zu einer Schließanlage gehörenden Schlüssels
Der Verlust eines Schlüssels zu einem Mehrfamilienhaus, das mit einer Schließanlage ausgestattet ist, kann zu erheblichen Kosten führen. Bleibt nämlich ein Mieter bei Vertragsende einen ihm überlassenen Schlüssel schuldig, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen, wenn der Mieter Eigenverschulden nicht ausschließen kann.
Der Anspruch des Vermieters bezieht sich dabei nicht nur auf die Beschaffungskosten des fehlenden Schlüssels, sondern auch auf Kosten, die anfallen, um die Schließanlage zu erneuern. Dabei ist es ausreichend, wenn der Vermieter ein Sachverständigengutachten oder einen Kostenvoranschlag beibringt. Die tatsächliche Erneuerung der Schließanlage muss nicht zwingend erfolgen.
Urteil des LG Heidelberg vom 24.06.2013