• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Verlust eines zu einer Schließanlage gehörenden Schlüssels

Schadensersatz bei Verlust eines zu einer Schließanlage gehörenden Schlüssels


Der Verlust eines Schlüssels zu einem Mehrfamilienhaus, das mit einer Schließanlage ausgestattet ist, kann zu erheblichen Kosten führen. Bleibt nämlich ein Mieter bei Vertragsende einen ihm überlassenen Schlüssel schuldig, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen, wenn der Mieter Eigenverschulden nicht ausschließen kann.

Der Anspruch des Vermieters bezieht sich dabei nicht nur auf die Beschaffungskosten des fehlenden Schlüssels, sondern auch auf Kosten, die anfallen, um die Schließanlage zu erneuern. Dabei ist es ausreichend, wenn der Vermieter ein Sachverständigengutachten oder einen Kostenvoranschlag beibringt. Die tatsächliche Erneuerung der Schließanlage muss nicht zwingend erfolgen.

Urteil des LG Heidelberg vom 24.06.2013

5 S 52/12

Grundeigentum 2013, 945

MDR 2013, 902


Ihr Ansprechpartner

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland