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"Gottesrache" als Marke zulässig

BPatG, Beschluss vom 27.05.2014, Az. 27 W (pat) 565/13


"Gottesrache" als Marke zulässig

Nicht Gottes Rache, sondern ein Urteil des Bundespatentgerichts hat die Beamten des deutschen Markenamtes ereilt. Sie hatten einem Unternehmer die Eintragung der Marke "Gottesrache" als Label für Bekleidungsstücke, Koffer, Rucksäcke, Tassen und Porzellan verweigert, weil dies gegen die guten Sitten verstoße. Das sah das Gericht völlig anders (Az. 27 W (pat) 565/13, Beschluss vom 27.05.2014) und gab der Klage des Unternehmers Recht. Die Marke muss eingetragen werden.Die Beamten des Markenamtes hatten moniert, dass die Verwendung von Wortverbindungen mit "Gott" (also hier: "Gottesrache") als Kennzeichnung für Waren oder Dienstleistungen ihrer Ansicht nach den ethischen und religiösen Wertvorstellungen eines Großteils der Bevölkerung widerspreche und als anstößig empfunden werde. Das wollte der Antragsteller nicht hinnehmen. Er räumte zwar ein, dass einige Menschen das Label geschmacklos finden könnten. Die Marke könne aber nur zurückgewiesen werden, wenn sie von Personen mit normaler Empfindlichkeit als beleidigend aufgefasst werde. Dies sie bei "Gottesrache" aber nicht der Fall.

Das Bundespatentgericht gab sich aufgeklärt und urteilte im Sinne des Unternehmers. Gegen die vom Markenamt ins Spiel gebrachten guten Sitten verstoße eine Marke nur dann, wenn sie auf einen beachtlichen Teil der Bevölkerung sittlich, politisch oder religiös anstößig wirke. Dies sei bei "Gottesrache" als Label für Kleidung oder Accessoires aber nicht zu befürchten. Das Gericht berücksichtigte hier die zunehmend liberaleren Anschauungen zu Sitte und Moral in der Gesellschaft. Entscheidend sei immer das von der Marke angesprochene Publikum in seiner Gesamtheit, besonders konservative Meinungen werden hier ebenso wenig berücksichtigt wie besonders liberale.

Zwar hatte der Unternehmer selbst eingeräumt, dass mancher das Label als geschmacklos empfinden könne. Die Anforderungen des guten Geschmacks alleine könnten aber nicht maßgeblich sein für die Eintragung oder Nichteintragung einer Marke, so das Gericht. Zudem sei das Wort "Gottesrache" glaubensneutral, also keiner bestimmten Religion zuzuordnen, und nicht als herabwürdigend anzusehen. Die Befürchtung des Markenamtes, ein beachtlicher Teil der Bevölkerung könne an diesem Begriff religiösen Anstoß nehmen, teilte das BPatG nicht. Die religiösen Bindungen seien heutzutage grundsätzlich lockerer, Begriffe wie "Hölle", "Gott", "Heilig" oder "Himmel" allgegenwärtig im Werbe-, Medien- und Sprachgebrauch, und zwar sowohl im negativen wie im positiven Sinne.

Der siegreiche Unternehmer hat die zögerliche Haltung des Markenamtes genutzt und wirbt inzwischen auf seinem Portal mit dem Richterspruch. Das vollständige Label "Gottesrache - Gestorben um leben zu können" war wenige Wochen nach dem Urteil zunächst nur als Aufnäher zu haben.

Kommentar

Die Zeiten haben sich geändert. Noch vor 25 Jahren waren nackte Brüste in der so legendären wie obskuren TV-Show "Tuttifrutti" ein echter Aufreger, heute würde jeder Programmchef bei so einem Konzept gelangweilt abwinken. Und unsere Großeltern wären zu ihrer Zeit mit Sicherheit hellauf entrüstet gewesen, wäre ihm jemand mit einem T-Shirt made bei "Gottesrache" auf der Straße begegnet. Heute dürften das nur die wenigsten überhaupt zur Kenntnis nehmen. Die Beamten des Markenamtes hielten es bei ihrer ursprünglichen Entscheidung wohl mit dem römischen Politiker Cicero, der schon 63 v. Chr. in einer Rede den Verfall der Sitten beklagte. Persönliche Empfindsamkeiten dürfen jedoch in markenrechtlichen Entscheidungen keinen Platz haben, wie das Bundespatentgericht mit seinem Urteil bestätigt hat. Die Zeiten haben sich geändert und sie werden sich auch in der Zukunft immer wieder ändern. Das muss nicht jeder gut finden. Doch entscheidend ist stets das, was eine Gesellschaft in ihrem Durchschnitt als akzeptabel empfindet. 

BPatG, Beschluss vom 27.05.2014, Az. 27 W (pat) 565/13


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Kommentare (1)

  • Michelle

    12 Juli 2014 um 06:36 |
    Guten Morgen
    Mein Name ist Michelle es ist doch mal cool das ein Unternehmer ganz was anderes macht. Und nicht nur das was andere machen. Immer das gleiche .ich habe gestern meinen Kindern mal diesewebseite gezeigt und ich finde nicht das , das schlüm ist ich werde meine Kinder auch so rum laufen lassen .

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