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Muster Impressum Generator

Kostenloser Generator für das Impressum Ihrer Webseite


Muster Impressum Generator

Die Anbieterkennzeichnung, also das sog. Impressum, stellt einen überaus wichtigen Bestandteil nahezu jeder Internetseite dar. Jeder Betreiber eines geschäftsmäßig genutzten Internetauftritts ist nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG) dazu gehalten, Pflichtinformationen über seine Person und/oder sein Unternehmen zu erteilen und zwar „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“, so der Gesetzeswortlaut.

Dabei gilt die Impressumspflicht nicht nur für Unternehmen und Gesellschaften, sondern auch für Onlinehändler, Internetdienstleister und für Angehörige der freien Berufe (Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, etc.) also quasi für jeden, der sich und seine Leistungen in irgendeiner Form im Internet präsentiert. Ausgenommen von dieser Pflicht sind in der Regel nur die rein privaten Seitenbetreiber.

Zu beachten ist weiter, dass die Impressumspflicht nicht nur für die „klassischen“ Internetseiten gilt, sondern auch für beliebige Drittseiten (so beispielsweise für Facebook, XING, eBay, YouTube, Twitter, mobile.de & Co.).

Tiefergehende Informationen hierzu sowie zu den rechtlichen Hintergründen finden Sie aber in unserem 5-teilen Special „Das Impressum im Internet“, das Sie bei ChannelPartner aufrufen können.

Die Folgen fehlender oder fehlerhafter/unvollständiger Impressumsangaben sind enorm, insbesondere in finanzieller Hinsicht. So stellt das fehlerhafte Impressum einerseits grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,00 € geahndet werden kann. Andererseits, und hierin sehen wir das größere Kostenrisiko, lauert die Gefahr in wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Klagen. So erkennen die zuständigen Gerichte regelmäßig Unterlassungsansprüche zu, wenn ein Konkurrent wegen eines fehlenden oder fehlerhaften Impressums gegen einen anderen Unternehmer/Dienstleister vorgeht. Allein die außergerichtliche Abmahnung kann dabei zu Kosten von etwa 800,00 € führen, ein Rechtsstreit vor Gericht würde schnell mehrere tausend Euro kosten.

Um diese Kosten und Risiken zu vermeiden oder zumindest erheblich zu reduzieren, soll unser kostenloser Impressums-Generator erste Anhaltspunkte für eine vollständige Anbieterkennzeichnung liefern und damit dazu beitragen, Internetauftritte rechtssicher und abmahnsicher zu gestalten.

Einzige Bedingung für die kostenfreie Nutzung unseres Generators ist, dass der Hinweis nebst Link auf diesen Generator nicht aus der Vorlage entfernt wird.

Zudem bitten wir um dringende Berücksichtigung, dass unser Impressums-Generator bloß Anhaltspunkte liefern kann. Abhängig vom konkreten Onlineangebot können Änderungen oder Ergänzungen des Impressums erforderlich sein. Insbesondere bestehen auch nach weiteren Vorschriften Pflichten zur Anbieterkennzeichnung, so z.B. nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) oder nach dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV).
Das hier von uns zur Verfügung gestellte Muster kann also eine einzelfallbezogene Rechtsberatung keinesfalls ersetzen. Eine Haftung ohne vorherige Prüfung Ihres Internetauftritts können wir deshalb nicht übernehmen.

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich aber natürlich gern jederzeit mit uns in Verbindung setzen.

Haben Sie eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite? Mit unserem Generator für Datenschutzerklärungen können Sie eine Datenschutzerklärung in wenigen Minuten erstellen.

Kostenloser Generator für Ihr Impressum

Mit diesem Generator können Sie ein Impressum Muster generieren.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle von Dienstleistungen, die Sie Online anbieten und sofern Sie Vertragsabschlüsse online ermöglichen auch weitergehende Informationspflichten der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung beachten müssen.

Kontaktdaten

Bitte geben Sie nachfolgend den Namen und die Anschrift Ihres Unternehmens sowie die Kontaktmöglichkeiten an.

Handelsregister

Bitte hinterlegen Sie nachfolgend das Handelsregistergericht sowie die Handelsregisternummer, unter der das Unternehmen eingetragen ist.

Komplementär-GmbH

Bitte geben Sie nachfolgend den Namen und die Anschrift der GmbH an.
Ausgabe im Impressum: " Vertreten durch die Komplementär-GmbH:"

Bitte hinterlegen Sie nachfolgend das Handelsregistergericht sowie die Handelsregisternummer, unter der das Unternehmen eingetragen ist.

Geschäftsführer

Bitte geben Sie nachfolgend den Vor- und Nachnamen des/der Geschäftsführer/in/innen ein.

Vertretungsberechtigte

Bitte geben Sie nachfolgend den Vor- und Nachnamen der vertretungsberechtigten Gesellschafter/in/innen ein.

Vorstand

Verfügt Ihr Unternehmen über mehrere Vorstände?

Bitte geben Sie nachfolgend den Vor- und Nachnamen des/der Vorstandvorsitzenden ein.

Bitte geben Sie nachfolgend den Vor- und Nachnamen des Vorstandes ein.

Vorstand

Verfügt Ihr Verein über mehrere gemeinschaftlich vertretungsberechtigte Vorstände?

Bitte geben Sie nachfolgend den Vor- und Nachnamen der Vorstände ein.

Bitte geben Sie nachfolgend den Vor- und Nachnamen des Vorstandes ein.

Umsatzsteuer-ID

Verfügt Ihr Unternehmen über eine Umsatzsteuer-ID?

Wirtschafts-ID

Verfügt Ihr Unternehmen über eine Wirtschafts-ID?

Angaben über Kapital

Sofern in der Online-Präsens Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, geben Sie nachfolgend das Stammkapital des Unternehmens sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, den Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen.

Angaben über Kapital

Berufshaftpflichtversicherung

Verfügt Ihr Unternehmen über eine Berufshaftpflichtversicherung?

journalistisch-redaktionelle Inhalte

Sollten auf Ihrer Online-Präsens journalistisch-redaktionelle Inhalte hinterlegt sein, so geben Sie bitte nachfolgend eine hierfür verantwortliche Person nebst deren ladungsfähigen Anschrift ein.

Verantwortlicher für journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte

Jugendgefährdende Inhalte

Verfügt  Ihre Online-Präsens über jugendgefährdende Inhalte, so muss unter bestimmten Gegebenheiten ein Jugendschutzbeauftragter genannt werden. Nachfolgend können Sie den Jugendschutzbeauftragten benennen.

Jugendschutzbeauftragte(r)

behördlichen Zulassung

Sollte die Tätigkeit Ihres Unternehmens einer behördlichen Zulassung bedürfen,  so muss die zuständige Aufsichtsbehörde benannt werden.

Aufsichtsbehörde

regulierte Tätigkeit

Unterliegt die ausgeübte Tätigkeit einer Reglementierung in Form einer allgemeinen Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen oder eine allgemeinen Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise, dann sind die nachfolgenden Angaben zu machen. Eine Liste der in Deutschland reglementierten Berufe, die jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat, finden Sie hier.

zuständige Kammer

Berufdetails

und , in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist

Generiertes Impressum

[mif_unternehmen_name]

[mif_unternehmen_personenname]

[mif_unternehmen_str_nr]
[mif_unternehmen_plz_ort]
[mif_unternehmen_land]

Telefon: [mif_unternehmen_tel]
Telefax: [mif_unternehmen_fax]
E-Mail: [mif_unternehmen_email]

Registergericht: [mif_unternehmen_registergericht]
Registernummer: [mif_unternehmen_registernummer]

Vertreten durch den Komplementär

[mif_unternehmen_komplementaer_name]
[mif_unternehmen_komplementaer_str_nr]
[mif_unternehmen_komplementaer_plz_ort]

Registergericht: [mif_unternehmen_komplementaer_registergericht]
Registernummer: [mif_unternehmen_komplementaer_registernummer]

Vorstand: [mif_unternehmen_vorstaende_vorstand]

Vorstandsvorsitzende(r): [mif_unternehmen_vorstaende_vorsitz]
Vorstände: [mif_unternehmen_vorstaende_namen]

Vorstand: [mif_verein_vorstaende_vorstand]

Vorstände: [mif_verein_vorstaende_namen]

Vertreten durch

[mif_unternehmen_vetretungsberechtigte]

Geschäftsführer

[mif_unternehmen_gf]

Impressum-Generator der Anwaltskanzlei Weiß & Partner


Ihr Ansprechpartner

Kommentare (20)

  • Pedro Grimaldi

    09 Februar 2021 um 18:32 |
    Super! schnell, einfach und unkompliziert. Danke

    antworten

  • free

    29 Januar 2021 um 16:33 |
    Hallo,

    ich habe eine Frage, muss eine GBR unbedingt die UST nummer angeben? Was ist wenn es nicht angegeben wird im Impressum?

    antworten

  • minc

    16 Juli 2020 um 16:00 |
    Danke für den tollen Service.

    Kann das Muster Impressum auch auf Österreichischen Seiten verwendet werde?

    antworten

  • Jürgen

    16 Juni 2020 um 22:58 |
    Fehlt in ihrem Generator nicht der Link zur Streitschlichtungsplattform?
    Denn seit dem 9. Januar 2016 sind Online-Händler gesetzlich verpflichtet, auf ihren Webseiten auf die EU-Plattform zur Online-Streitschlichtung hinzuweisen. Zusätzlich sind Online-Händler seit dem 1. Februar 2017 verpflichtet anzugeben, ob Sie selbst an der Onlinestreitschlichtung teilnehmen möchten oder ob sie dazu gesetzlich verpflichtet sind.

    antworten

    • Rechtsanwalt Frank Weiß

      18 Juni 2020 um 16:20 |
      Nein, dieser Generator gibt ein rechtskonformes Impressum aus - nicht mehr aber auch nicht weniger. Der Hinweis in Bezug auf die Online-Streitbeilegung (OS-Link) ist kein zwingender Bestandteil des Impressums.

      antworten

  • Stephan Schmidt

    14 Juni 2020 um 15:37 |
    Vielen Dank. Gerade für keine Unternehmer ist der DGSVO Generator echt cool. Danke schön. Der Generator für das Impressum ist ebenfalls genial. DANKE

    antworten

  • Abdullah Ilhan

    22 Mai 2020 um 18:26 |
    Perfekt...... Danke schön

    antworten

  • Sofia Bruno

    15 Dezember 2019 um 19:10 |
    Vielen Dank für die sehr hilfreichen Tools zur Generierung von Datenschutz und Impressum

    antworten

  • Marc Hastenteufel

    09 Dezember 2019 um 08:38 |
    Super Tool,
    und dann auch noch kostenlos - benutze ich für eine webseite von freunden. Auch den DSGVO generator.
    Dankeschön

    antworten

  • JOSU

    23 Mai 2019 um 10:48 |
    Sehr praktisch!

    antworten

  • Schlemer

    21 März 2019 um 10:11 |
    Einfach gut!

    antworten

  • René

    12 März 2019 um 16:04 |
    klasse service, nutze ich regelmäßig. ist eine partei oder wählergemeinschaft nicht auch verpflichtet im sinne ihres "geschäftsmäßig genutzten Internetauftritts" ein impressum zu führen?

    antworten

  • Stahlberg Ralf

    29 September 2018 um 14:35 |
    Danke für diese Möglichkeit.

    antworten

  • schöpfer

    08 Juni 2018 um 10:29 |
    super

    antworten

  • Petra Symosek

    11 Mai 2017 um 10:24 |
    Vielen Dank für dieses schöne Tool. Bei den Rechtsformen wünsche ich mir noch die Ergänzung um die eingetragene Genossenschaft (eG).

    antworten

  • Marius

    27 Februar 2017 um 12:59 |
    Hey leute . Alles was ich brauche habe bekommen nur hier,
    Alles sehr Tolles , Danke schön

    antworten

  • Schmidty

    11 Mai 2016 um 18:29 |
    Super Impressums-Generator! Sehr übersichtlich! Weiter so!

    antworten

  • Elke Mählmann

    08 April 2016 um 19:53 |
    Genau wie der Generator Datenschutzerklärung einfach super. Auch hierfür vielen Dank!

    antworten

  • Jill

    26 April 2015 um 09:14 |
    Impresssum leicht und verständlich erstellt! Vielen Dank für die Vorlage!

    antworten

  • JoBo

    10 April 2015 um 11:00 |
    Tolles Werkzeug, Danke

    antworten

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