Soforthilfe durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Abmahnungen gehören seit 2006 zu unserem täglichen Geschäft. Mit gut 20 Jahren Erfahrung in der Bearbeitung von Abmahnfällen in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten haben wir ein tiefes Verständnis dafür entwickelt, wie Betroffene nach Erhalt einer Abmahnung am besten reagieren können. Unsere Kanzlei bietet Ihnen schnelle, unkomplizierte und kompetente Unterstützung, um die Risiken einer Abmahnung zu minimieren und unnötige Kosten zu vermeiden.
Abmahnungen betreffen insbesondere die Rechtsgebiete Wettbewerbsrecht, Urheberrecht - insbesondere bei Filesharing/Internettauschbörsen, Markenrecht, Medienrecht, Domainrecht, Designrecht, IT-Recht, Äußerungsrecht und Internetrecht. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Betreiber eines Online-Shops, Inhaber einer Webseite, Designer, Content Creator oder gar als Privatperson/Verbraucher abgemahnt wurden – wir stehen Ihnen mit unserer umfangreichen Praxiserfahrung zur Seite.
Warum sind Abmahnungen so häufig im Internet?
Das Internet ist ein Raum unbegrenzter Möglichkeiten, aber keineswegs ein rechtsfreier Raum. Die scheinbare Anonymität verführt viele Nutzer dazu, geltende Regeln zu ignorieren, sei es durch die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material, die Verletzung von Markenrechten oder irreführende Werbemaßnahmen. Abmahner, oft Wettbewerber oder Rechteinhaber, nutzen die Transparenz des Internets, um Verstöße gezielt zu recherchieren und ihre Rechte konsequent durchzusetzen.
Eine Abmahnung dient dabei der außergerichtlichen Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen. Sie wird in der Regel mit der Aufforderung verbunden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dies bedeutet, dass der Abgemahnte sich verpflichten soll, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen und im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe an den Abmahner zu zahlen.
Die Risiken einer Abmahnung – und wie wir helfen
Der Umgang mit einer Abmahnung erfordert größte Sorgfalt. Insbesondere die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung birgt erhebliche Risiken, da sie meist über das hinausgeht, was tatsächlich notwendig ist. Viele Abmahner setzen bewusst weitreichende Formulierungen ein, um den Abgemahnten zu übervorteilen, etwa durch:
- weitreichende Unterlassungspflichten,
- Verpflichtungen zur Zahlung überhöhter Abmahnkosten,
- pauschale Schadensersatzansprüche,
- Auskunftsverpflichtungen oder
- unangemessen hohe Vertragsstrafen.
Eine voreilige Unterschrift kann hier zu langfristigen und finanziell belastenden Folgen führen, da solche Erklärungen in der Regel „lebenslänglich“, also zeitlich unbefristet, gelten. Deshalb raten wir dringend davon ab, eine Abmahnung oder deren Forderungen ohne rechtliche Prüfung zu akzeptieren oder auf die leichte Schulter zu nehmen.
Unsere Soforthilfe durch einen spezialisierten Rechtsanwalt bietet Ihnen:
- Eine unverbindliche und kostenlose telefonische Erstberatung, in der wir den Inhalt der Abmahnung und mögliche Lösungsansätze besprechen,
- die Erstellung oder Anpassung einer modifizierten Unterlassungserklärung, um Ihre Interessen zu wahren und überhöhte Forderungen abzuwehren,
- die Entwicklung einer Strategie zur Schadensbegrenzung oder gegebenenfalls zur vollständigen Abwehr der Abmahnung,
- fundierte Unterstützung, falls ein gerichtliches Verfahren unvermeidbar sein sollte.
Praktische Erfahrung und Fachkompetenz seit 2006
Unsere Expertise in der Bearbeitung von Abmahnungen umfasst nahezu alle relevanten Rechtsbereiche:
- Wettbewerbsrecht: Unlautere Werbemaßnahmen, irreführende Angaben oder Verstöße gegen Marktregeln.
- Urheberrecht: Unbefugte Nutzung von Bildern, Texten, Videos oder Musik.
- Markenrecht: Verletzung geschützter Marken oder Logos.
- Medienrecht und Äußerungsrecht: Falsche Tatsachenbehauptungen, Verleumdung oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
- Domainrecht: Konflikte um die Nutzung oder Registrierung von Domains.
- Designrecht: Nachahmung oder Verletzung geschützter Designs.
- IT-Recht und Internetrecht: Rechtsfragen rund um Online-Shops, Webseiten oder Social-Media-Auftritte.
Seit zwei Jahrzehnten setzen wir unser umfassendes Wissen in diesen Bereichen erfolgreich ein, um Abgemahnte zu unterstützen und deren rechtliche Position zu stärken. Unsere Lösungen sind praxisnah, verständlich und individuell auf Ihren Fall zugeschnitten.
Warum wir?
- Schnelle Reaktion: Nach Erhalt einer Abmahnung zählt jede Minute. Wir stehen Ihnen sofort mit Rat und Tat zur Seite.
- Persönlicher Ansprechpartner: Jeder Fall wird individuell von einem spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz betreut. Keine Fragebögen oder automatisierten Prozesse – bei uns stehen Sie im Mittelpunkt.
- Kostentransparenz: Vor Beginn unserer Tätigkeit erhalten Sie ein klares und verbindliches Angebot. Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.
- Langfristige Sicherheit: Mit unserer Unterstützung vermeiden Sie unnötige Risiken und schaffen Klarheit für die Zukunft.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Handeln Sie jetzt!
Warten Sie nicht ab – reagieren Sie schnell und professionell. Eine falsch gehandhabte Abmahnung kann teuer werden. Mit unserer Unterstützung können Sie unnötige Kosten und vor allem enorme Risiken vermeiden und Ihre rechtliche Position stärken.
Rufen Sie uns unverbindlich an! In einem ersten kostenlosen Orientierungsgespräch besprechen wir die Abmahnung und Ihre Möglichkeiten. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung – wir sind für Sie da!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was versteht man unter einer Abmahnung?
Eine Abmahnung ist eine formale Aufforderung, eine bestimmte Handlung zu unterlassen oder vorzunehmen. Der Absender der Abmahnung setzt dem Empfänger üblicherweise eine Frist, die oft zwischen 3 und 14 Tagen liegt, in dringenden Fällen jedoch auch kürzer sein kann. Eine Abmahnung kann auch die Forderung nach Schadensersatz oder Auskunftserteilung enthalten, etwa über die Art und Weise des Verstoßes. Falls die Abmahnung auf eine Unterlassung abzielt, liegt ihr oft eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung bei, die ein Vertragsstrafenversprechen (meist über mehrere tausend Euro, also bspw. 5.100,00 € oder 5.001,00 €, oder ein Vertragsstrafeversprechen nach dem sogenannten Neuen Hamburger Brauch) beinhaltet, falls das Verhalten nicht unterlassen oder in Zukunft wiederholt wird.
Was sollte ich tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?
Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht verunsichern oder zu vorschnellen und unüberlegten Reaktionen hinreißen! Wir, das Team der Anwaltskanzlei Weiß & Partner stehen Ihnen zur Seite und erläutern Ihnen Ihre Optionen. Sie erhalten Informationen darüber, wie Sie am besten reagieren sollten, welche Risiken bestehen und welche Kosten möglicherweise auf Sie zukommen könnten.
Warum gibt es Abmahnungen überhaupt?
Eine Abmahnung dient dazu, Streitigkeiten außergerichtlich zu klären und eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Dies spart Zeit und Kosten. Nach der Zivilprozessordnung (§ 93 ZPO) kann ein Kläger bei einer Klage die Kosten eines Verfahrens tragen müssen, wenn der Beklagte die Forderung sofort anerkennt und vorher keine Gelegenheit hatte, sich außergerichtlich zu äußern. Eine Abmahnung gibt dem Empfänger die Möglichkeit, den Sachverhalt zu klären und darauf zu reagieren.
Gibt es gesetzliche Regelungen für Abmahnungen?
Ja und nein. Eine allgemeine gesetzliche Regelung für Abmahnungen existiert nicht. Die Anforderungen an eine Abmahnung hängen stark vom jeweiligen Sachverhalt ab. Je nach Verstoß greifen unterschiedliche Rechtsvorschriften, wie z. B. das Urheberrechtsgesetz (UrhG), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder das Markengesetz (MarkenG). Dadurch gibt es keine einheitliche Vorlage oder pauschale Anforderungen für Abmahnungen. Allerdings können die unterschiedlichen Gesetze bestimmte formale Anforderungen an den Inhalt einer Abmahnung stellen. Werden diese Formalien nicht eingehalten, sind solche Abmahnungen unwirksam und können sogar Gegenansprüche zu Gunsten der Abgemahnten begründen.
Können Abmahnungen auch strafrechtliche Konsequenzen haben?
Allein durch eine Abmahnung entstehen keine strafrechtlichen Folgen oder Einträge ins Führungszeugnis. Wird die Abmahnung jedoch ignoriert oder gegen die Unterlassungsverpflichtung verstoßen, drohen zivilrechtliche Vertragsstrafen. In manchen Fällen können die Vorwürfe jedoch auch einen Straftatbestand erfüllen und ein Strafverfahren nach sich ziehen. Um dies zu vermeiden, sollten Sie die Unterstützung eines spezialisierten Anwalts in Anspruch nehmen.
In welcher Form kann eine Abmahnung erfolgen?
Abmahnungen sind grundsätzlich formfrei und können theoretisch auch mündlich oder per E-Mail ausgesprochen werden. In der Praxis wird jedoch meist eine schriftliche oder textliche Form gewählt, um die Zustellung und den Inhalt im Streitfall nachweisen zu können.
Welche Fristen gelten bei einer Abmahnung?
Die Frist für eine Abmahnung legt der Absender individuell fest. Ob sie angemessen ist, hängt vom konkreten Fall ab. Bei schwerwiegenden Verstößen, wie der Veröffentlichung von sensiblen Bildern, können Fristen von wenigen Stunden gerechtfertigt sein. In anderen Fällen, wie Bagatellverstößen, könnten kurze Fristen unangemessen sein. Falls eine Frist als zu kurz erscheint, setzt dies in der Regel jedoch lediglich eine angemessene Frist in Gang, sodass Sie entsprechend reagieren können. Fristen von bspw. 7 Tagen oder 10 Tagen erscheinen daher kurz, sind aber nach unserer Praxiserfahrung die Regel und werden, abhängig natürlich vom Einzelfall, von den Gerichten auch gebilligt.
Welche Kosten können durch eine Abmahnung entstehen?
Die Kosten einer Abmahnung hängen vom Streitwert ab, der je nach Art des Verstoßes variiert. Beispielsweise liegt der Streitwert bei Verstößen im Markenrecht oft deutlich höher als bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Bei einem Streitwert von 10.000,00 € können die Kosten für eine Abmahnung mehr als 800,00 € (netto) betragen, während bei einem Streitwert von 100.000,00 € Kosten von über 2.000,00 € (netto) entstehen können. Diese Streitwerte entsprechen der ständigen Praxis. Gerade in Markensachen können gerade bei berühmten Marken aber noch deutlich höhere Streitwert/Gegenstandswerte angesetzt werden. Auch ist zu berücksichtigten, dass es sich dabei allein um die Kosten des „Abmahnanwalts“ zur Aussprache der Abmahnung handelt. Die Kosten eines Rechtsstreits vor Gericht liegen demzufolge um ein Vielfaches darüber. Falls die Abmahnung allerdings unberechtigt ist, müssen Sie diese Kosten jedoch nicht tragen.
Was versteht man unter einer Unterlassungserklärung?
Eine Unterlassungserklärung ist eine verbindliche Vereinbarung, mit der sich der Empfänger der Abmahnung („Unterlassungsschuldner“) dazu verpflichtet, die beanstandete Handlung künftig zu unterlassen. Sie ist häufig Bestandteil einer Abmahnung. Wird eine solche Erklärung unterzeichnet, entsteht ein dauerhafter, zeitlich unbefristeter Vertrag zwischen den Parteien. Verstöße gegen diese Vereinbarung können hohe Vertragsstrafen von in der Regel 5.000,00 € pro Verstoß nach sich ziehen. Deshalb sollte eine Unterlassungserklärung niemals leichtfertig unterschrieben werden. Es ist wichtig, zunächst alle rechtlichen Konsequenzen zu prüfen und den Sachverhalt zu klären. Erst wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung im Einzelfall sinnvoll ist, sollte man diese dringend überarbeiten und anpassen. Dabei spricht man auch von einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung („mod. UE“). Aber Achtung: Weil auch die modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung einen Vertrag im rechtlichen Sinne begründet, sind enormes Fingerspitzengefühl und juristisches Verständnis gefragt, damit keine Unterlassungserklärungen abgegeben werden, die entweder unwirksam sind oder womöglich sogar über die Mindestanforderungen hinausgehen. Eine unglückliche Formulierung kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass man sich zum Unterlassen bestimmter Handlungen verpflichtet, die jedoch gesetzlich völlig unbedenklich sind. Dieses Ergebnis sollte dringend vermieden werden.
Was versteht man unter rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen?
Eine Abmahnung wird als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn sie vorrangig dazu dient, finanzielle Vorteile zu erzielen, statt Rechte zu schützen. Insbesondere im Wettbewerbsrecht kommt dies häufig vor. Seit Ende 2021 sind durch das sogenannte Anti-Abmahn-Gesetz strengere Voraussetzungen für Abmahnungen eingeführt worden.
Was sollte ich tun, wenn ich eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung erhalten habe?
Falls Sie den Verdacht haben, dass eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist, sollten Sie diese rechtlich überprüfen lassen. Ist der Vorwurf tatsächlich unberechtigt, entfällt der Anspruch auf Unterlassung, und der Absender hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung. In einigen Fällen können Sie sogar Ihre eigenen Anwaltskosten vom Abmahner zurückfordern.
Benötige ich einen Anwalt, um gegen eine Abmahnung vorzugehen?
Auch wenn Sie nicht zwingend einen Anwalt benötigen, ist dessen Unterstützung dringend zu empfehlen. Die Reaktion auf eine Abmahnung – ob durch Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, Zahlung oder andere Maßnahmen – kann weitreichende Folgen haben. Ein spezialisierter Anwalt hilft Ihnen, Ihre Rechte zu schützen und mögliche Fehler zu vermeiden.
Kann ich auch selbst eine Abmahnung aussprechen oder benötige ich einen Anwalt für Abmahnungen?
Rein rechtlich gesehen können Sie prinzipiell selbst eine Abmahnung aussprechen. Doch Vorsicht: Eine Abmahnung beinhaltet viele rechtliche Fallstricke und kann schnell zu Problemen führen, wenn sie unsachgemäß formuliert ist oder die rechtliche Bewertung fehlerhaft ist.
Warum kann eine anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein?
- Individuelle Anforderungen jeder Abmahnung
Jede Abmahnung unterscheidet sich inhaltlich, je nach Fall und Sachlage. Eine standardisierte Vorlage kann selten alle relevanten Details abdecken. Besonders die Berechnung von Schadensersatz oder Abmahnkostenerstattung ist oft komplex und erfordert fundiertes juristisches Wissen. Ungenaue oder fehlerhafte Forderungen können kann Ihre Position schwächen und zu Risiken führen. - Risiko einer Gegenreaktion
Wenn Sie jemanden ganz oder teilweise zu Unrecht abmahnen und auch unwissentlich unbegründete Forderungen stellen, besteht die Gefahr, dass die Gegenseite rechtliche Schritte gegen Sie einleitet. In diesem Fall tragen Sie nicht nur Ihre eigenen Kosten, sondern auch sämtliche Ausgaben des Gegners. Die finanziellen Folgen können erheblich sein. - Kostenrisiko minimieren
Beauftragen Sie eine Kanzlei mit der Abmahnung, tragen Sie zunächst deren Kosten. Doch im Erfolgsfall – also wenn Ihre Abmahnung berechtigt ist (was die Kanzlei natürlich prüft) – muss der Abgemahnte die Anwaltskosten an Sie erstatten. Dies bedeutet, dass Ihre finanziellen Aufwendungen durchsetzbar sind und das Kostenrisiko minimiert wird. - Wirkung professioneller Unterstützung
Der Briefkopf einer spezialisierten (Fachanwalts-) Kanzlei kann schon eine starke Signalwirkung haben. Viele Gegner reagieren schneller und kooperativer auf eine anwaltliche Abmahnung, weil sie wissen, dass hier erfahrene Fachleute am Werk sind. Häufig wird eine anwaltlich formulierte Abmahnung ernster genommen, da klar ist, dass im Falle einer Nichtbeachtung auch gerichtliche Schritte folgen können. Das erhöht den Druck auf den Abgemahnten erheblich.
Fazit
Auch wenn eine anwaltliche Unterstützung nicht zwingend erforderlich ist, ist sie in vielen Fällen sinnvoll, um Fehler und finanzielle Risiken zu vermeiden. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte sowie ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz stehen Ihnen gerne zur Seite und sorgen dafür, dass Ihre Rechte effektiv und professionell durchgesetzt werden.
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