Zum Hauptinhalt springen

Impressum Generator kostenlos - vermeiden Sie eine Abmahnung, handeln Sie rechtssicher. Impressum-Generator von Anwalt

Kostenloser Generator für das Impressum Ihrer Webseite

Ein rechtssicheres Impressum ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Schutz vor teuren Abmahnungen und rechtlichen Konsequenzen. Viele Website-Betreiber wissen nicht, dass ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum mit Strafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Doch was genau muss im Impressum einer Website stehen? Welche Pflichtangaben sind erforderlich, und wo muss das Impressum platziert werden?

Unser kostenloser Impressum-Generator vom Rechtsanwalt hilft Ihnen dabei, innerhalb weniger Minuten ein rechtssicheres Impressum für Ihre Webseite zu erstellen – egal, ob Sie gewerblich tätig, selbstständig oder Betreiber eines Online-Shops sind. Hier erfahren Sie alles, was Sie über die Impressumspflicht wissen müssen, um teure Abmahnungen wegen des Impressums zu vermeiden.

Lesen Sie weiter, um zu verstehen, warum ein vollständiges Impressum unerlässlich ist und wie Sie es korrekt erstellen und bereitstellen können.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Hohe Strafen vermeiden: Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden und birgt das Risiko von Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände.
  • Pflichtangaben einhalten: Laut § 5 DDG (alt: § 5 TMG) müssen geschäftlich genutzte Websites ein rechtssicheres Impressum bereitstellen, das unter anderem Name, Anschrift, Kontaktinformationen und ggf. Handelsregisterdaten enthält.
  • Kostenloser Impressum-Generator: Mit dem kostenlosen Impressum-Generator lässt sich schnell und einfach ein vollständiges und juristisch einwandfreies Impressum erstellen, um teure Abmahnungen zu vermeiden. Aktualisieren Sie noch heute Ihr Impressum und stellen Sie sicher dass Ihr Impressum rechtskonform ist.

Warum ein Impressum auf Ihrer Website unverzichtbar ist - bei jeder Rechtsform

Ein rechtssicheres Impressum ist essenziell für alle geschäftsmäßig betriebenen Webseiten. Gemäß § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), zuvor: § 5 Telemediengesetz (TMG), besteht eine Impressumspflicht, um Verbrauchern und Geschäftspartnern transparente Informationen bereitzustellen. Dies gilt nicht nur für Unternehmen und Onlinehändler, sondern auch für Freiberufler wie Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte und Architekten. Wer gegen diese Impressumspflicht verstößt, riskiert Abmahnungen, hohe Geldstrafen und wettbewerbsrechtliche Konsequenzen.

Was muss im Impressum stehen? – Anbieterkennzeichnung/Pflichtangaben im § 5 DDG

Ein vollständiges Impressum muss laut § 5 DDG bestimmte Pflichtangaben enthalten, darunter:

  • Name oder Firma des Seitenbetreibers

  • Anschrift (vollständige Adresse im Impressum)

  • Kontaktinformationen (E-Mail-Adresse, Telefonnummer)

  • Angaben zur Rechtsform (z. B. GmbH, UG, e.K.)

  • Handelsregister- und Steuerdaten (falls vorhanden)

  • Aufsichtsbehörde und Zulassung, falls erforderlich

Des Weiteren bestehen auch nach anderen Rechtsgrundlagen bestimmte Informationspflichten.

z.B. 

  • Verantwortlicher für den Inhalt gemäß § 18 Abs. 2 MStV, falls erforderlich
  • Verlinkung auf die Streitschlichtungsplattform der EU, falls erforderlich
  • Hinweis auf eine Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle, falls zutreffend
  • Angaben nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV), falls zutreffend 

Webseitenbetreiber sollten ihr Impressum regelmäßig überprüfen, um es den aktuellen rechtlichen Vorgaben anzupassen.

Impressumspflicht: Gilt die Impressumspflicht auch für Social-Media-Profile?

Ja, die Impressumspflicht erstreckt sich nicht nur auf klassische Webseiten, sondern auch auf Social-Media-Plattformen wie Facebook, X (Twitter), TikTok, YouTube, Instagram, XING und LinkedIn. Wer hier gewerblich tätig ist, muss ein rechtssicheres Impressum bereitstellen. Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum kann zu einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro führen und stellt ein hohes Risiko für Abmahnungen dar.

Abmahnung wegen des Impressums – Welche Strafen drohen?

Ein fehlerhaftes Impressum oder gar kein Impressum kann gravierende finanzielle Konsequenzen haben. Noch größer ist jedoch die Gefahr einer Abmahnung durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände. Ein solches Verfahren kann zusätzliche Kosten von mehreren tausend Euro verursachen. Unternehmer sollten daher auf ein rechtssicheres Impressum achten.

Kostenlos ein Impressum erstellen mit unserem Impressum-Generator- Jetzt kostenlos erstellen!

Ein Impressum ist für nahezu alle Websites gesetzlich vorgeschrieben – insbesondere für Unternehmen, Selbstständige, Blogger und Betreiber von Online-Shops. Doch ein fehlerhaftes oder unvollständiges Impressum kann schnell zu einer Abmahnung führen. Um dieses Risiko zu vermeiden, bieten wir Ihnen unseren kostenlosen Impressum-Generator.

Unser Tool hilft Ihnen dabei, schnell, einfach und rechtssicher ein vollständiges Impressum nach § 5 DDG für Ihre Website zu erstellen – ganz ohne juristische Vorkenntnisse.

So funktioniert der Impressum Generator kostenlos

  1. Fragen beantworten – Geben Sie die erforderlichen Informationen zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer Website ein.
  2. Impressum generieren – Unser Impressum-Generator erstellt automatisch einen rechtssicheren Text für Sie.
  3. Impressum übernehmen – Kopieren Sie das Impressum und fügen Sie es einfach auf Ihrer Website ein.

Welche Vorteile bietet unser Impressum Generator kostenlos?

100 % kostenlos – Keine versteckten Kosten oder Abo-Fallen.
Rechtssicher – Entspricht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
Schnell & einfach – In wenigen Minuten ein vollständiges Impressum erstellen.
Für Unternehmen, Selbstständige & Blogger – Passend für verschiedene Arten von Webseiten.
Immer aktuell – Unser Generator berücksichtigt die neuesten rechtlichen Anforderungen.

Jetzt Ihr Impressum kostenlos erstellen!

Nutzen Sie unseren kostenlosen Impressum-Generator und schützen Sie sich vor rechtlichen Problemen. Erstellen Sie jetzt Ihr rechtssicheres Impressum mit nur wenigen Klicks – einfach, schnell und ohne juristisches Fachwissen.

Impressum & Datenschutzerklärung: Was gilt es zu beachten?

Jede Website, die geschäftsmäßig betrieben wird, benötigt ein rechtssicheres Impressum und eine Datenschutzerklärung. Diese beiden Pflichtangaben sind essenziell, um gesetzliche Vorgaben wie das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Doch viele Website-Betreiber sind unsicher, welche Informationen enthalten sein müssen.

Mit unserem kostenlosen Impressum-Generator und unserem Datenschutz-Generator können Sie diese gesetzlichen Anforderungen schnell und einfach erfüllen.

Was ist der Unterschied zwischen Impressum und Datenschutzerklärung?

Obwohl Impressum und Datenschutzerklärung oft zusammen auf einer Website erscheinen, haben sie unterschiedliche Funktionen:

  • Das Impressum stellt die Anbieterinformationen bereit und ist gesetzlich für Websites vorgeschrieben, die geschäftsmäßige Inhalte veröffentlichen. Es ermöglicht die schnelle Kontaktaufnahme und sorgt für Transparenz.
  • Die Datenschutzerklärung informiert Besucher darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Sie ist ein zentraler Bestandteil der DSGVO und für fast alle Websites erforderlich.

Warum sind ein Impressum und eine Datenschutzerklärung verpflichtend?

Die Pflicht zu einem rechtssicheren Impressum ergibt sich aus § 5 DDG, während die Datenschutzerklärung durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, Art. 13 und 14) vorgeschrieben ist. Fehlen diese Angaben oder sind sie unvollständig, drohen Abmahnungen, Bußgelder oder andere rechtliche Konsequenzen.

Nutzen Sie unseren Impressum Generator kostenlos!

Um das Risiko einer Abmahnung zu vermeiden, stellen wir Ihnen ein einfaches und kostenloses Tool zur Verfügung:

Impressum nach § 5 DDG in wenigen Minuten erstellen
100 % kostenlos und ohne Anmeldung
Immer aktuell und rechtssicher
Für Unternehmen, Selbstständige, Blogger und Online-Shops geeignet

Nutzen Sie unseren kostenlosen Impressum-Generator, um Ihre Website abmahnsicher zu machen. Ergänzend dazu können Sie mit unserem Datenschutz Generator eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung erstellen.

Jetzt Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung kostenlos erstellen!

Impressum selbst erstellen – Was muss beachtet werden?

Ein Impressum ist für viele Websites gesetzlich vorgeschrieben und muss bestimmten rechtlichen Anforderungen entsprechen. Wer sein Impressum selbst erstellen möchte, sollte unbedingt darauf achten, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben enthalten sind. Ein fehlerhaftes oder unvollständiges Impressum kann schnell zu einer Abmahnung führen.

Unser kostenloser Impressum-Generator hilft Ihnen dabei, ein vollständiges, rechtskonformes und abmahnsicheres Impressum zur Erfüllung der Anforderungen nach § 5 DDG zu erstellen – einfach, schnell und kostenlos.

Wichtige Anforderungen an ein Impressum

Damit Ihr Impressum rechtssicher ist, müssen folgende Punkte beachtet werden:

Alle Pflichtangaben müssen vollständig sein

  • Name des Website-Betreibers (bei Unternehmen: vollständige Firmenbezeichnung)
  • Anschrift des Unternehmens oder der verantwortlichen Person
  • Kontaktinformationen (z. B. E-Mail-Adresse, Telefon)
  • Falls vorhanden: Handelsregister-Nummer, Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-Identifikationsnummer
  • Bei bestimmten Berufsgruppen: Angaben zur zuständigen Kammer und berufsrechtlichen Regelungen
  • Ggf. bestehen weitere Anforderungen aus der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) sowie Hinweispflichten zur Verbraucherstreitschlichtung. 

Das Impressum muss gut sichtbar, leicht erkennbar und ständig erreichbar sein

  • Das bedeutet, dass es nicht irgendwo „versteckt“ sein darf, sondern leicht auffindbar sein muss.
  • Der Link zum Impressum sollte auf jeder Seite der Website verfügbar sein, idealerweise im Footer.

Je nach Rechtsform können zusätzliche Angaben erforderlich sein

  • Einzelunternehmer müssen ihre vollständigen Kontaktdaten angeben.
  • Gesellschaften wie GmbH oder AG müssen Angaben zur Geschäftsführung und zum Registereintrag machen.

Internationale Anforderungen beachten

  • Unternehmen mit Sitz in mehreren Ländern müssen bedenken, dass Deutschland, Österreich und die Schweiz unterschiedliche Impressumspflichten haben.
  • Unser Impressum-Generator hilft Ihnen, die richtigen Angaben zu hinterlegen.

Nutzen Sie unseren Impressum Generator kostenlos!

Ein rechtssicheres Impressum zu erstellen, kann kompliziert sein – doch mit unserem kostenlosen Impressum-Generator geht es schnell und einfach.

100 % kostenlos & ohne Registrierung
Rechtssicher und aktuell gemäß DDG & DSGVO
Einfache Erstellung in wenigen Minuten
Für Unternehmen, Selbstständige, Blogger und Online-Shops

Wo muss das Impressum auf der Website platziert werden?

Ein rechtssicheres Impressum ist für viele Websites gesetzlich vorgeschrieben und muss nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) bestimmte Anforderungen erfüllen. Fehlt das Impressum oder ist es nicht leicht auffindbar, drohen Abmahnungen und Bußgelder. Daher ist es wichtig, das Impressum korrekt auf der Website zu platzieren.

Wichtige Anforderungen an die Platzierung des Impressums

Damit das Impressum den gesetzlichen Vorgaben entspricht, muss es leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.

Leicht erkennbar:

  • Der Link zum Impressum sollte klar als „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ benannt sein.
  • Vermeiden Sie irreführende Bezeichnungen oder schwer auffindbare Links.

Unmittelbar erreichbar:

  • Nutzer müssen das Impressum mit maximal zwei Klicks von jeder Seite der Website erreichen können.
  • Am besten platzieren Sie den Link gut sichtbar im Footer oder im Hauptmenü der Website.

Ständig verfügbar:

  • Das Impressum muss zu jederzeit abrufbar sein – sowohl auf Desktop-Websites als auch auf mobilen Endgeräten.
  • Achten Sie darauf, dass es nicht hinter Login-Bereichen oder Pop-ups versteckt wird.

Wo platzieren die meisten Websites ihr Impressum?

  • Im Footer der Website → Diese Platzierung ist am häufigsten, da sie auf jeder Seite sichtbar bleibt.
  • Im Hauptmenü oder über ein separates Menü → Besonders sinnvoll für umfangreiche Websites mit vielen Unterseiten.
  • In der mobilen Navigation (Hamburger-Menü) → Für mobile Nutzer ist eine einfache Erreichbarkeit essenziell.
  • Im Seitenmenü oder als eigene Unterseite → Dies kann für spezielle Branchen oder Plattformen sinnvoll sein.

Fazit: Warum ein rechtssicheres Impressum wichtig ist

Ein Impressum ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor Abmahnungen und hohen Strafen. Die Erstellung des Impressums sollte sorgfältig erfolgen, um rechtliche Risiken zu minimieren. Nutzen Sie unseren kostenlosen Impressum-Generator, um Ihr rechtssicheres Impressum zu erstellen und sicherzustellen, dass alle nötigen Informationen im Impressum vorhanden sind.

Kostenloser Generator für Ihr Impressum

Mit diesem Generator können Sie ein Impressum Muster generieren.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle von Dienstleistungen, die Sie Online anbieten und sofern Sie Vertragsabschlüsse online ermöglichen auch weitergehende Informationspflichten der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung beachten müssen.

Kontaktdaten

Bitte geben Sie nachfolgend den Namen und die Anschrift Ihres Unternehmens sowie die Kontaktmöglichkeiten an.

Handelsregister

Bitte hinterlegen Sie nachfolgend das Handelsregistergericht sowie die Handelsregisternummer, unter der das Unternehmen eingetragen ist.

Komplementär-GmbH

Bitte geben Sie nachfolgend den Namen und die Anschrift der GmbH an.
Ausgabe im Impressum: " Vertreten durch die Komplementär-GmbH:"

Bitte hinterlegen Sie nachfolgend das Handelsregistergericht sowie die Handelsregisternummer, unter der das Unternehmen eingetragen ist.

Geschäftsführer

Bitte geben Sie nachfolgend den Vor- und Nachnamen des/der Geschäftsführer/in/innen ein.

Vertretungsberechtigte

Bitte geben Sie nachfolgend den Vor- und Nachnamen der vertretungsberechtigten Gesellschafter/in/innen ein.

Vorstand

Verfügt Ihr Unternehmen über mehrere Vorstände?

Bitte geben Sie nachfolgend den Vor- und Nachnamen des/der Vorstandvorsitzenden ein.

Bitte geben Sie nachfolgend den Vor- und Nachnamen des Vorstandes ein.

Vorstand

Verfügt Ihr Verein über mehrere gemeinschaftlich vertretungsberechtigte Vorstände?

Bitte geben Sie nachfolgend den Vor- und Nachnamen der Vorstände ein.

Bitte geben Sie nachfolgend den Vor- und Nachnamen des Vorstandes ein.

Umsatzsteuer-ID

Verfügt Ihr Unternehmen über eine Umsatzsteuer-ID?

Wirtschafts-ID

Verfügt Ihr Unternehmen über eine Wirtschafts-ID?

Angaben über Kapital

Sofern in der Online-Präsens Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, geben Sie nachfolgend das Stammkapital des Unternehmens sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, den Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen.

Angaben über Kapital

Berufshaftpflichtversicherung

Verfügt Ihr Unternehmen über eine Berufshaftpflichtversicherung?

journalistisch-redaktionelle Inhalte

Sollten auf Ihrer Online-Präsens journalistisch-redaktionelle Inhalte hinterlegt sein, so geben Sie bitte nachfolgend eine hierfür verantwortliche Person nebst deren ladungsfähigen Anschrift ein.

Verantwortlicher für journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte

Jugendgefährdende Inhalte

Verfügt  Ihre Online-Präsens über jugendgefährdende Inhalte, so muss unter bestimmten Gegebenheiten ein Jugendschutzbeauftragter genannt werden. Nachfolgend können Sie den Jugendschutzbeauftragten benennen.

Jugendschutzbeauftragte(r)

behördlichen Zulassung

Sollte die Tätigkeit Ihres Unternehmens einer behördlichen Zulassung bedürfen,  so muss die zuständige Aufsichtsbehörde benannt werden.

Aufsichtsbehörde

regulierte Tätigkeit

Unterliegt die ausgeübte Tätigkeit einer Reglementierung in Form einer allgemeinen Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen oder eine allgemeinen Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise, dann sind die nachfolgenden Angaben zu machen. Eine Liste der in Deutschland reglementierten Berufe, die jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat, finden Sie hier.

zuständige Kammer

Berufdetails

und , in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist

Generiertes Impressum

[mif_unternehmen_name]

[mif_unternehmen_personenname]

[mif_unternehmen_str_nr]
[mif_unternehmen_plz_ort]
[mif_unternehmen_land]

Telefon: [mif_unternehmen_tel]
Telefax: [mif_unternehmen_fax]
E-Mail: [mif_unternehmen_email]

Registergericht: [mif_unternehmen_registergericht]
Registernummer: [mif_unternehmen_registernummer]

Vertreten durch den Komplementär

[mif_unternehmen_komplementaer_name]
[mif_unternehmen_komplementaer_str_nr]
[mif_unternehmen_komplementaer_plz_ort]

Registergericht: [mif_unternehmen_komplementaer_registergericht]
Registernummer: [mif_unternehmen_komplementaer_registernummer]

Vorstand: [mif_unternehmen_vorstaende_vorstand]

Vorstandsvorsitzende(r): [mif_unternehmen_vorstaende_vorsitz]
Vorstände: [mif_unternehmen_vorstaende_namen]

Vorstand: [mif_verein_vorstaende_vorstand]

Vorstände: [mif_verein_vorstaende_namen]

Vertreten durch

[mif_unternehmen_vetretungsberechtigte]

Geschäftsführer

[mif_unternehmen_gf]

Impressum-Generator der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Was ist ein Agenturvertrag – und warum Sie sich damit frühzeitig beschäftigen sollten Ob klassische Werbeagentur, PR-Beratung, Digitalagentur oder freier Webdesigner – kreative D…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
In einer zunehmend globalisierten Wirtschaft, in der Produkte effizient und rechtssicher in neue Märkte gelangen sollen, ist der Vertragshändlervertrag ein bewährtes und vielfach…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Warum der Handelsvertretervertrag für Unternehmen und Vertreter so entscheidend ist Ob im Vertrieb, in der Versicherungsbranche oder bei der Vermarktung technischer Produkte – Ha…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Nintendo lässt das Angebot sowie den Vertrieb von R4-Karten für die Nintendo Switch abmahnen. Es drohen enorme Risiken und Kosten. Erfahren Sie hier, worum es geht, welche Risiken…