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Impressum Generator: Kostenlos, Rechtssicher Impressum erstellen

Ein rechtssicheres Impressum ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Schutz vor teuren Abmahnungen und rechtlichen Konsequenzen. Viele Website-Betreiber wissen nicht, dass ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum mit Strafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Doch was genau muss im Impressum einer Website stehen? Welche Pflichtangaben sind erforderlich, und wo muss das Impressum platziert werden?

Unser kostenloser Impressum-Generator vom Rechtsanwalt hilft Ihnen dabei, innerhalb weniger Minuten ein rechtssicheres Impressum für Ihre Webseite zu erstellen. Mit unserem Generator können Sie in wenigen Schritten ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website erstellen und so gesetzlichen Anforderungen zuverlässig entsprechen – egal, ob Sie gewerblich tätig, selbstständig oder Betreiber eines Online-Shops sind.

Lesen Sie weiter, um zu verstehen, warum ein vollständiges Impressum unerlässlich ist und wie Sie es korrekt erstellen und bereitstellen können.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Hohe Strafen vermeiden: Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden und birgt das Risiko von Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände.
  • Pflichtangaben einhalten: Laut § 5 DDG (alt: § 5 TMG) müssen geschäftlich genutzte Websites ein rechtssicheres Impressum bereitstellen, das unter anderem Name, Anschrift, Kontaktinformationen und ggf. Handelsregisterdaten enthält.
  • Kostenloser Impressum-Generator: Mit dem kostenlosen Impressum-Generator lässt sich schnell und einfach ein vollständiges und juristisch einwandfreies Impressum erstellen, um teure Abmahnungen zu vermeiden. Aktualisieren Sie noch heute Ihr Impressum und stellen Sie sicher dass Ihr Impressum rechtskonform ist.

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Warum ein Impressum auf Ihrer Website unverzichtbar ist - bei jeder Rechtsform (Pflichtangaben)

Ein rechtssicheres Impressum ist essenziell für alle geschäftsmäßig betriebenen Webseiten. Gemäß § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), zuvor: § 5 Telemediengesetz (TMG), besteht eine Impressumspflicht, um Verbrauchern und Geschäftspartnern transparente Informationen bereitzustellen. Dies gilt nicht nur für Unternehmen und Onlinehändler, sondern auch für Freiberufler wie Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte und Architekten. Wer gegen diese Impressumspflicht verstößt, riskiert Abmahnungen, hohe Geldstrafen und wettbewerbsrechtliche Konsequenzen.

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Was ist im Impressum erforderlich? – Anbieterkennzeichnung/Pflichtangaben im § 5 DDG

Für ein rechtssicheres Impressum müssen bestimmte Pflichtangaben im Impressum vollständig und korrekt aufgeführt werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Welche Informationen ein Impressum enthalten muss, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben sowie den konkreten Umständen des jeweiligen Website-Betreibers. Ein vollständiges Impressum muss laut § 5 DDG bestimmte Pflichtangaben enthalten, darunter:

  • Name oder Firma des Seitenbetreibers

  • Anschrift (vollständige Adresse im Impressum)

  • Kontaktinformationen (E-Mail-Adresse, Telefonnummer)

  • Angaben zur Rechtsform (z. B. GmbH, UG, e.K.)

  • Handelsregister- und Steuerdaten (falls vorhanden)

  • Aufsichtsbehörde und Zulassung, falls erforderlich;
  • Zusätzliche Angaben können insbesondere dann erforderlich sein, wenn der Anbieter einem reglementierten Beruf angehört, etwa als Rechtsanwalt, Steuerberater, Architekt oder Arzt.

Des Weiteren bestehen auch nach anderen Rechtsgrundlagen bestimmte Informationspflichten.

z.B.

  • Verantwortlicher für den Inhalt gemäß § 18 Abs. 2 MStV, falls erforderlich
  • Verlinkung auf die Streitschlichtungsplattform der EU, falls erforderlich
  • Hinweis auf eine Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle, falls zutreffend
  • Angaben nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV), falls zutreffend

Webseitenbetreiber sollten ihr Impressum regelmäßig überprüfen, um es den aktuellen rechtlichen Vorgaben anzupassen.

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Änderungen am Impressum richtig vornehmen

Ein Impressum sollte nicht nur einmal erstellt, sondern auch regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Änderungen an Unternehmensdaten, Kontaktdaten, Rechtsform, Vertretungsverhältnissen oder Registereinträgen sollten zeitnah im Impressum vorgenommen werden. Auch neue gesetzliche Anforderungen oder geänderte Informationspflichten können eine Aktualisierung erforderlich machen. Wer sein Impressum nicht laufend pflegt, riskiert trotz ursprünglich korrekter Angaben rechtliche Probleme.

Informationspflichten: Gilt die Impressumspflicht auch für Social-Media-Profile?

Ja, die Impressumspflicht erstreckt sich nicht nur auf klassische Webseiten, sondern auch auf Social-Media-Plattformen wie Facebook, X (Twitter), TikTok, YouTube, Instagram, XING und LinkedIn. Wer hier gewerblich tätig ist, muss ein rechtssicheres Impressum bereitstellen. Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum kann zu einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro führen und stellt ein hohes Risiko für Abmahnungen dar.

Abmahnung wegen des Impressums – Welche Strafen drohen?

Ein fehlerhaftes Impressum oder gar kein Impressum kann gravierende finanzielle Konsequenzen haben. Noch größer ist jedoch die Gefahr einer Abmahnung durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände. Ein solches Verfahren kann zusätzliche Kosten von mehreren tausend Euro verursachen. Unternehmer sollten daher auf ein rechtssicheres Impressum achten.

Kostenlos ein individuelles Impressum generieren mit unserem Impressum-Generator - Jetzt kostenlos erstellen!

Ein Impressum ist für nahezu alle Websites gesetzlich vorgeschrieben – insbesondere für Unternehmen, Selbstständige, Blogger und Betreiber von Online-Shops. Doch ein fehlerhaftes oder unvollständiges Impressum kann schnell zu einer Abmahnung führen. Um dieses Risiko zu vermeiden, bieten wir Ihnen unseren kostenlosen Impressum-Generator.

Unser Tool hilft Ihnen dabei, schnell, einfach und rechtssicher ein vollständiges Impressum nach § 5 DDG für Ihre Website zu erstellen – ganz ohne juristische Vorkenntnisse.

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Impressum vom Anwalt erstellen lassen oder Generator nutzen?

Viele Website-Betreiber fragen sich, ob sie ihr Impressum selbst formulieren, ein Impressum vom Anwalt erstellen lassen oder einen Generator nutzen sollten. Während eine individuelle anwaltliche Prüfung insbesondere bei komplexen Unternehmensstrukturen oder besonderen rechtlichen Anforderungen sinnvoll sein kann, ist ein hochwertiger Impressum-Generator für viele Standardfälle eine praktische und zeitsparende Lösung. Wichtig ist dabei, dass die abgefragten Angaben aktuell, vollständig und rechtlich sauber verarbeitet werden.

In Einzelfällen kann neben einem Generator auch eine anwaltliche Beratung sinnvoll sein – insbesondere dann, wenn besondere gesetzliche Informationspflichten bestehen oder die konkrete Ausgestaltung des Impressums rechtlich individuell geprüft werden sollte.

So funktioniert der Impressum-Generator kostenlos

  1. Fragen beantworten – Geben Sie die erforderlichen Informationen zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer Website ein. Unser Generator führt Sie Schritt für Schritt durch alle erforderlichen Angaben und stellt sicher, dass keine wichtigen Informationen vergessen werden.
  2. Impressum generieren – Unser Impressum-Generator erstellt automatisch einen rechtssicheren Text für Sie.
  3. Impressum übernehmen – Kopieren Sie das Impressum und fügen Sie es einfach auf Ihrer Website ein.

Das mit dem Generator erstellte Impressum sollte vor der Veröffentlichung noch einmal auf Vollständigkeit und Aktualität überprüft werden.

Welche Tools helfen bei der Erstellung eines Impressums?

Zur Erstellung eines Impressums stehen verschiedene Tools und Hilfsmittel zur Verfügung. Neben einfachen Mustervorlagen im Internet bieten insbesondere spezialisierte Generatoren eine strukturierte und rechtssichere Lösung. Diese führen Nutzer Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben und erstellen daraus ein vollständiges Impressum. Wichtig ist jedoch, auf die Qualität und Aktualität der eingesetzten Tools zu achten, da rechtliche Anforderungen sich ändern können. Ein professionell entwickelter Impressum-Generator bietet hier klare Vorteile gegenüber statischen Vorlagen.

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Welche Vorteile bietet unser Impressum Generator kostenlos?

100 % kostenlos – Keine versteckten Kosten oder Abo-Fallen.
Rechtssicher – Entspricht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
Schnell & einfach – In wenigen Minuten ein vollständiges Impressum erstellen.
Für Unternehmen, Selbstständige & Blogger – Passend für verschiedene Arten von Webseiten.
Immer aktuell – Unser Generator berücksichtigt die neuesten rechtlichen Anforderungen.

Jetzt Ihr Impressum selbstständig erstellen - kostenlos!

Nutzen Sie unseren kostenlosen Impressum-Generator und schützen Sie sich vor rechtlichen Problemen. Mit unserem Generator können Sie kostenlos ein Impressum leicht erstellen, das sich schnell in Ihre Website integrieren lässt und alle wesentlichen Pflichtangaben berücksichtigt. Erstellen Sie jetzt Ihr rechtssicheres Impressum mit nur wenigen Klicks, dank des kostenlosen Impressum Generators. – einfach, schnell und ohne juristisches Fachwissen.

Impressum & Datenschutzerklärung: Was gilt es zu beachten?

Jede Website, die geschäftsmäßig betrieben wird, benötigt ein rechtssicheres Impressum und eine Datenschutzerklärung. Diese beiden Pflichtangaben sind essenziell, um gesetzliche Vorgaben wie das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Doch viele Website-Betreiber sind unsicher, welche Informationen enthalten sein müssen.

Mit unserem kostenlosen Impressum-Generator und unserem Datenschutz-Generator können Sie diese gesetzlichen Anforderungen schnell und einfach erfüllen.

Was ist der Unterschied zwischen Impressum und Datenschutzerklärung?

Obwohl Impressum und Datenschutzerklärung oft zusammen auf einer Website erscheinen, haben sie unterschiedliche Funktionen:

  • Das Impressum stellt die Anbieterinformationen bereit und ist gesetzlich für Websites vorgeschrieben, die geschäftsmäßige Inhalte veröffentlichen. Es ermöglicht die schnelle Kontaktaufnahme und sorgt für Transparenz.
  • Die Datenschutzerklärung informiert Besucher darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Sie ist ein zentraler Bestandteil der DSGVO und für fast alle Websites erforderlich.

Warum sind ein Impressum und eine Datenschutzerklärung verpflichtend?

Die Pflicht zu einem rechtssicheren Impressum ergibt sich aus § 5 DDG, während die Datenschutzerklärung durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, Art. 13 und 14) vorgeschrieben ist. Fehlen diese Angaben oder sind sie unvollständig, drohen Abmahnungen, Bußgelder oder andere rechtliche Konsequenzen.

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Impressum und Datenschutz – was gehört auf Ihre Website?

Neben dem Impressum gehört auch eine Datenschutzerklärung zu den zentralen Pflichtangaben auf nahezu jeder Website. Während das Impressum die Anbieterkennzeichnung regelt, dient die Datenschutzerklärung dazu, Nutzer transparent über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren. Beide Bereiche erfüllen unterschiedliche gesetzliche Anforderungen, greifen jedoch in der Praxis eng ineinander. Viele Website-Betreiber nutzen für Impressum und Datenschutzerklärungen getrennte Texte, obwohl beide Pflichtangaben rechtlich eng mit dem Betrieb einer Website verbunden sind und sorgfältig erstellt werden sollten. Website-Betreiber sollten daher sicherstellen, dass sowohl ein vollständiges Impressum als auch eine aktuelle Datenschutzerklärung leicht zugänglich und rechtlich korrekt eingebunden sind.

Nutzen Sie unseren Impressum Generator kostenlos!

Um das Risiko einer Abmahnung zu vermeiden, stellen wir Ihnen ein einfaches und kostenloses Tool zur Verfügung:

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100 % kostenlos und ohne Anmeldung
Immer aktuell und rechtssicher
Für Unternehmen, Selbstständige, Blogger und Online-Shops geeignet

Nutzen Sie unseren kostenlosen Impressum-Generator, um Ihre eigene Website abmahnsicher zu machen. Ergänzend dazu können Sie mit unserem Datenschutz Generator eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung erstellen.

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Impressum selbst erstellen – Was muss beachtet werden?

Ein eigenes Impressum ist für viele Websites gesetzlich vorgeschrieben und muss bestimmten rechtlichen Anforderungen entsprechen. Welche Angaben in das Impressum aufgenommen werden müssen, hängt unter anderem von der Art der Website, der Rechtsform und der konkreten beruflichen Tätigkeit ab. Wer sein Impressum selbst erstellen möchte, sollte unbedingt darauf achten, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben enthalten sind. Ein fehlerhaftes oder unvollständiges Impressum kann schnell zu einer Abmahnung führen.

Unser kostenloser Impressum-Generator hilft Ihnen dabei, ein vollständiges, rechtskonformes und abmahnsicheres Impressum zur Erfüllung der Anforderungen nach § 5 DDG zu erstellen – einfach, schnell und kostenlos. 

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Wichtige Anforderungen an ein Impressum

Damit Ihr professionelles Impressum rechtssicher ist, müssen folgende Punkte beachtet werden:

Alle Pflichtangaben müssen vollständig sein

  • Name des Website-Betreibers (bei Unternehmen: vollständige Firmenbezeichnung)
  • Anschrift des Unternehmens oder der verantwortlichen Person
  • Kontaktinformationen (z. B. E-Mail-Adresse, Telefon)
  • Falls vorhanden: Handelsregister-Nummer, Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-Identifikationsnummer
  • Bei bestimmten Berufsgruppen: Angaben zur zuständigen Kammer und berufsrechtlichen Regelungen
  • Ggf. bestehen weitere Anforderungen aus der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) sowie Hinweispflichten zur Verbraucherstreitschlichtung.

Das Impressum muss gut sichtbar, leicht erkennbar und ständig erreichbar sein

  • Das bedeutet, dass es nicht irgendwo „versteckt“ sein darf, sondern leicht auffindbar sein muss.
  • Der Link zum Impressum sollte auf jeder Seite der Website verfügbar sein, idealerweise im Footer.

Je nach Rechtsform können zusätzliche Angaben erforderlich sein

  • Einzelunternehmer müssen ihre vollständigen Kontaktdaten angeben.
  • Gesellschaften wie GmbH oder AG müssen Angaben zur Geschäftsführung und zum Registereintrag machen.
  • Handelt es sich beim Anbieter um eine juristische Person, müssen zusätzlich die vertretungsberechtigten Personen sowie gegebenenfalls Registerangaben und weitere Unternehmensdaten korrekt angegeben werden.
  • Je nach Unternehmensform können sich die Pflichtangaben unterscheiden, etwa bei einer OHG, GmbH oder anderen Gesellschaftsformen.

Internationale Anforderungen beachten

  • Unternehmen mit Sitz in mehreren Ländern müssen bedenken, dass Deutschland, Österreich und die Schweiz unterschiedliche Impressumspflichten haben.
  • Unser Impressum-Generator hilft Ihnen, die richtigen Angaben zu hinterlegen.

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Ein rechtssicheres Impressum zu erstellen, kann kompliziert sein – doch mit unserem kostenlosen Impressum-Generator geht es schnell und einfach.

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Für Unternehmen, Selbstständige, Blogger und Online-Shops

Website: Ein Impressum ist für viele Anbieter Pflicht

Wer eine Website erstellen möchte, sollte sich frühzeitig auch mit den rechtlichen Pflichtangaben befassen, um spätere Anpassungen oder rechtliche Risiken zu vermeiden. Wer eine Website geschäftsmäßig betreibt, muss in vielen Fällen ein rechtssicheres Impressum bereitstellen.. Das gilt nicht nur für Unternehmen und Online-Shops, sondern auch für Selbstständige, Freiberufler und viele beruflich genutzte Internetauftritte. Entscheidend ist nicht allein, ob über die Website direkt verkauft wird, sondern ob sie dauerhaft zur Außendarstellung, Kontaktaufnahme oder geschäftlichen Information genutzt wird. Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum kann daher schnell zu rechtlichen Risiken und kostspieligen Abmahnungen führen.

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Gar kein Impressum auf der Website – welche Folgen drohen?

Wer gar kein Impressum auf seiner Website veröffentlicht, setzt sich einem erheblichen rechtlichen Risiko aus. Neben möglichen Bußgeldern drohen insbesondere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder qualifizierte Einrichtungen. Gerade im geschäftlichen Bereich kann bereits das vollständige Fehlen der Anbieterkennzeichnung dazu führen, dass Unterlassungsansprüche und Kosten geltend gemacht werden. Deshalb sollte nicht nur irgendein Impressum vorhanden sein, sondern ein vollständiges und inhaltlich korrektes.

Wo muss das Impressum auf der Website platziert werden?

Ein rechtssicheres Impressum ist für viele Websites gesetzlich vorgeschrieben und muss nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) bestimmte Anforderungen erfüllen. Fehlt das Impressum oder ist es nicht leicht auffindbar, drohen Abmahnungen und Bußgelder. Daher ist es wichtig, das Impressum korrekt auf der Website zu platzieren.

Wichtige Anforderungen an die Platzierung und Erstellung des Impressums

Damit das Impressum den gesetzlichen Vorgaben entspricht, muss es leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.

Leicht erkennbar:

  • Der Link zum Impressum sollte klar als „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ benannt sein.
  • Vermeiden Sie irreführende Bezeichnungen oder schwer auffindbare Links.

Unmittelbar erreichbar:

  • Nutzer müssen das Impressum mit maximal zwei Klicks von jeder Seite der Website erreichen können.
  • Am besten platzieren Sie den Link gut sichtbar im Footer oder im Hauptmenü der Website.

Ständig verfügbar:

  • Das Impressum muss zu jederzeit abrufbar sein – sowohl auf Desktop-Websites als auch auf mobilen Endgeräten.
  • Achten Sie darauf, dass es nicht hinter Login-Bereichen oder Pop-ups versteckt wird.

Wo platzieren die meisten Websites ihr Impressum?

  • Im Footer der Website → Diese Platzierung ist am häufigsten, da sie auf jeder Seite sichtbar bleibt.
  • Im Hauptmenü oder über ein separates Menü → Besonders sinnvoll für umfangreiche Websites mit vielen Unterseiten.
  • In der mobilen Navigation (Hamburger-Menü) → Für mobile Nutzer ist eine einfache Erreichbarkeit essenziell.
  • Im Seitenmenü oder als eigene Unterseite → Dies kann für spezielle Branchen oder Plattformen sinnvoll sein.

Fazit: Warum ein rechtssicheres Impressum wichtig ist

Ein Impressum ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor Abmahnungen und hohen Strafen. Die Erstellung des Impressums sollte sorgfältig erfolgen, um rechtliche Risiken zu minimieren. Nutzen Sie unseren kostenlosen Impressum-Generator, um Ihr rechtssicheres Impressum zu erstellen und sicherzustellen, dass alle nötigen Informationen im Impressum vorhanden sind. Probieren Sie es einfach aus: erstellen Sie kostenlose ein Impressum - der Generator führt Sie Schritt-für-Schritt durch den Ablauf. 

Los geht´s!

Kostenloser Generator für Ihr Impressum

Mit diesem Generator können Sie ein Impressum Muster generieren.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle von Dienstleistungen, die Sie Online anbieten und sofern Sie Vertragsabschlüsse online ermöglichen auch weitergehende Informationspflichten der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung beachten müssen.

Kontaktdaten

Bitte geben Sie nachfolgend den Namen und die Anschrift Ihres Unternehmens sowie die Kontaktmöglichkeiten an.

Handelsregister

Bitte hinterlegen Sie nachfolgend das Handelsregistergericht sowie die Handelsregisternummer, unter der das Unternehmen eingetragen ist.

Komplementär-GmbH

Bitte geben Sie nachfolgend den Namen und die Anschrift der GmbH an.
Ausgabe im Impressum: " Vertreten durch die Komplementär-GmbH:"

Bitte hinterlegen Sie nachfolgend das Handelsregistergericht sowie die Handelsregisternummer, unter der das Unternehmen eingetragen ist.

Geschäftsführer

Bitte geben Sie nachfolgend den Vor- und Nachnamen des/der Geschäftsführer/in/innen ein.

Vertretungsberechtigte

Bitte geben Sie nachfolgend den Vor- und Nachnamen der vertretungsberechtigten Gesellschafter/in/innen ein.

Vorstand

Verfügt Ihr Unternehmen über mehrere Vorstände?

Bitte geben Sie nachfolgend den Vor- und Nachnamen des/der Vorstandvorsitzenden ein.

Bitte geben Sie nachfolgend den Vor- und Nachnamen des Vorstandes ein.

Vorstand

Verfügt Ihr Verein über mehrere gemeinschaftlich vertretungsberechtigte Vorstände?

Bitte geben Sie nachfolgend den Vor- und Nachnamen der Vorstände ein.

Bitte geben Sie nachfolgend den Vor- und Nachnamen des Vorstandes ein.

Umsatzsteuer-ID

Verfügt Ihr Unternehmen über eine Umsatzsteuer-ID?

Wirtschafts-ID

Verfügt Ihr Unternehmen über eine Wirtschafts-ID?

Angaben über Kapital

Sofern in der Online-Präsens Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, geben Sie nachfolgend das Stammkapital des Unternehmens sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, den Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen.

Angaben über Kapital

Berufshaftpflichtversicherung

Verfügt Ihr Unternehmen über eine Berufshaftpflichtversicherung?

journalistisch-redaktionelle Inhalte

Sollten auf Ihrer Online-Präsens journalistisch-redaktionelle Inhalte hinterlegt sein, so geben Sie bitte nachfolgend eine hierfür verantwortliche Person nebst deren ladungsfähigen Anschrift ein.

Verantwortlicher für journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte

Jugendgefährdende Inhalte

Verfügt  Ihre Online-Präsens über jugendgefährdende Inhalte, so muss unter bestimmten Gegebenheiten ein Jugendschutzbeauftragter genannt werden. Nachfolgend können Sie den Jugendschutzbeauftragten benennen.

Jugendschutzbeauftragte(r)

behördlichen Zulassung

Sollte die Tätigkeit Ihres Unternehmens einer behördlichen Zulassung bedürfen,  so muss die zuständige Aufsichtsbehörde benannt werden.

Aufsichtsbehörde

regulierte Tätigkeit

Unterliegt die ausgeübte Tätigkeit einer Reglementierung in Form einer allgemeinen Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen oder eine allgemeinen Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise, dann sind die nachfolgenden Angaben zu machen. Eine Liste der in Deutschland reglementierten Berufe, die jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat, finden Sie hier.

zuständige Kammer

Berufdetails

und , in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist

Generiertes Impressum

[mif_unternehmen_name]

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Telefon: [mif_unternehmen_tel]
Telefax: [mif_unternehmen_fax]
E-Mail: [mif_unternehmen_email]

Registergericht: [mif_unternehmen_registergericht]
Registernummer: [mif_unternehmen_registernummer]

Vertreten durch den Komplementär

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[mif_unternehmen_komplementaer_str_nr]
[mif_unternehmen_komplementaer_plz_ort]

Registergericht: [mif_unternehmen_komplementaer_registergericht]
Registernummer: [mif_unternehmen_komplementaer_registernummer]

Vorstand: [mif_unternehmen_vorstaende_vorstand]

Vorstandsvorsitzende(r): [mif_unternehmen_vorstaende_vorsitz]
Vorstände: [mif_unternehmen_vorstaende_namen]

Vorstand: [mif_verein_vorstaende_vorstand]

Vorstände: [mif_verein_vorstaende_namen]

Vertreten durch

[mif_unternehmen_vetretungsberechtigte]

Geschäftsführer

[mif_unternehmen_gf]

Impressum-Generator der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

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