• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rainer Munderloh


Rechtsanwalt Rainer Munderloh spricht derzeit im Namen verschiedener Firmen urheberrechtliche Abmahnungen (Filesharing) aus.

Die Kanzlei Rainer Munderloh sricht seit einiger Zeit Abmahnungen im Namen Rechteinhabern die Inhaber von Internetanschlüssen wegen der unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Filmen in Internettauschbörsen (Filesharing- Clients) aus.

Wir weisen zunächst darauf hin, dass die Nutzung von Filesharing-Tauschbörsen illegal ist, wenn urheberrechtlich geschütztes Material wie Lieder und Filme ausgetauscht und zum Upload angeboten wird. Auch der reine Download ist illegal.

Wie kommt Rechtsanwalt Rainer Munderloh auf mich?

Filesharing Netzwerke (auch P2P- Peer-to-Peer-Netzwerke oder Tauschbörsen genannt) werden von Anti- Piracy- Firmen auf urheberrechtlich geschützte Dateien der auftraggebenden Rechteinhaber durchsucht. Sodann wird die IP-Adresse der Anbieter der urheberrechtlich geschützten Dateien (User) geloggt und ein Testdownload gestartet. Die festgestellten urheberrechtlich geschützten Werke werden sodann seitens der Anti Piracy Firmen mit Hilfe spezieller Software mit den Originaldateien der Rechteinhaber abgeglichen. Hierbei ist von besonderer Bedeutung, dass nach dem Start eines Downloads der durch den User heruntergeladene kleinste denkbare Teil sofort für andere User zum Download bereit steht. Uns ist bekannt, dass sich in den meisten Tauschbörsen wie z.B. eMule, eDonkey, vuze, Bittorrent oder Bearshare der sogenannte Upload zwar einschränken lässt. Selbst jedoch in dem Fall, dass der Upload softwareseitig auf null reduziert werden kann, ist nicht sicher gestellt, dass tatsächlich kein Upload stattfindet.

Wie kommt die Kanzlei Rainer Munderloh an meine Adresse?

Die Kanzlei Rainer Munderloh erhält den Namen und die Adressdaten des Empfäners der Abmahnung durch ein gerichtliches Auskunftsverfahrens gem. § 101 Abs. 9 UrhG. Sodann ist der Internetprovider verpflichtet, der durch das Anti Piracy Unternehmen ermittelten IP-Adresse die jeweiligen Adressdaten des Users zuzuordnen und diese Bestandsdaten (Adresse des Anschlussinhabers) an die Kanzlei Rainer Munderloh herauszugeben. Zu beachten ist hierbei, dass den meisten Internetnutzer eine sogenannte "dynamische IP-Adresse" von ihrem Provider zugeordnet wird. Dies hat zur Folge, dass die in der Abmahnung der Kanzlei Rainer Munderloh angegebene IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse des Users am Tag des Erhalts der Abmahnung übereinstimmen muss.

Was will die Kanzlei Rainer Munderloh mit der Abmahnung von mir?

Zunächst verlangt die Kanzlei Rainer Munderloh mit der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Von dieser strafbewehrten Unterlassungserklärung geht auch die größte Gefahr für den Abgemahnten für die nächsten 30 Jahre aus. Denn solange sind Unterzeichner einer derartigen strafbewehrten Unterlassungserklärung an diese gebunden. Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Rainer Munderloh vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Die Risiken einer strafbewehrten Unterlassungserklärung lassen sich durch eine abgeänderte, als modifizierte Unterlassungserklärung erheblich minimieren.

Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?

Bei den seitens des Rechtsanwalts Rainer Munderloh mit der Abmahnung übersandten Unterlassungserklärungen handelt es sich lediglich um einen "Vertragsentwurf". Unseren Erfahrungen nach geht dieser Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung jedoch über die seitens der Rechtsprechung vorgegebenen Mindestanforderungen an eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hinaus. Insbesondere besteht meist die Gefahr eines schriftlichen Anerkenntnisses z.B. durch die Anerkennung eines Schadensersatzanspruches oder die Übernahme von Anwaltskosten. Hier ist die Erfahrung eines im Urheberrecht erfahren Rechtsanwalts bei derartigen Abmahnungen von entscheidender Bedeutung. So stellen Sie sicher, die durch die Kanzlei Rainer Munderloh mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung auf die Mindestanforderung „herunter zu brechen“. Nur auf diesem Wege erhält der Abgemahnte die größtmögliche Sicherheit für die nächsten 30 Jahre.

Wir raten dringend davon ab, derartige Unterlassungserklärungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun und unreflektiert an die Kanzlei Rainer Munderloh unterzeichnet zurückzusenden. Die Gefahren für den Abgemahnten sind für die Zukunft kaum überschaubar.

In einem konkreten, uns vorliegenden Fall, sieht die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung der Kanzlei Munderloh vorliegt, so aus:

Abmahnung Munderloh Unterlassungserklärung II

Warum sind die von der Kanzlei Rainer Munderloh mit der Abmahnung gesetzten Fristen so kurz?

In unserer täglichen Praxis müssen wir immer wieder feststellen, dass die von Rechtsanwalt Rainer Munderloh mit der Abmahnung gesetzten Fristen knapp bemessen sind. So kann es bei längeren Postlaufzeiten durchaus dazu kommen, dass dem Adressat der urheberrechtlichen Abmahnung nur wenige Tage verbleiben, bis die von Rechtsanwalt Rainer Munderloh in dem Abmahnschreiben gesetzte Frist abläuft.

Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit bei Urheberrechtsverletzungen haben bereits mehrere Gerichte Fristen von wenigen Tagen als rechtmäßig angesehen. Die Fristen der Kanzlei Rainer Munderloh sind daher unbedingt einzuhalten! Auch wenn Sie die Abmahnung des Rechtsanwalts Rainer Munderloh lediglich durch einen "einfachen Brief", also gerade nicht per Einschreiben erhalten haben, müssen Sie reagieren. Die Kanzlei Rainer Munderloh ist im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens lediglich verpflichtet nachzuweisen, dass die Abmahnung auf den "Weg" zu Ihnen gebracht wurde. So ist z.B. das Versenden eines Abmahnschreibens per E-Mail auch möglich.

Muss ich auf die Abmahnung der Kanzlei Rainer Munderloh überhaupt reagieren?

Ganz klar: JA! In jedem Fall sollten Sie auf eine Abmahnung der Kanzlei Rainer Munderloh reagieren. Den Kopf in den Sand zu stecken, ist hier sicherlich die denkbar schlechteste Variante. Im Falle des Nichtreagierens auf ein Abmahnschreiben der Kanzlei Rainer Munderloh droht Ihnen grundsätzlich eine einstweilige Verfügung durch ein Landgericht oder ein entsprechendes Hauptsacheverfahren. Angesichts der extrem hohen Streitwerte (z.B. bei Filmen sind 30.000 EUR keine Seltenheit) und des damit einhergehenden Kostenrisikos (Anwaltskosten, Gerichtskosten), das sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen kann, ist besonnenes und qualifiziertes Handeln angebracht, um Schaden abzuwenden und um für die Zukunft eine größtmögliche Sicherheit zu bieten.

Weitere Informationen zu Filesharing- Abmahnungen finden Sie auch auf unserer Seite mit Fragen und Antworten zu diesem Thema. 

Exemplarisch wollen wir eine Abmahnung der Kanzlei Rainer Munderloh hier wiedergeben. In diesem Fall spricht Rechtsanwalt Rainer Munderloh diese Abmahnung für die Firma RGF Productions Limited aus:

„Sehr geehrte/r Frau/Herr […],

in der vorbezeichneten Angelegenheit zeige ich an, dass mich die Firma RGF Productions Limited, vertreten durch ihren Geschäftsführer Roland Grasl, 61 Saint Assam's Park, Raheny, Dublin 5, Irland, mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Eine auf mich lautende Vollmachtskopie ist anliegend beigefügt.

Von Ihrem Internetanschluss aus wurde am […] um […] Uhr durch Herunterladen des Filmwerkes mit dem Titel "Geil Gierig Gefickt" über die Internet-Tauschbörse eDonkey2000 (z.B. eMule oder Shareaza) eine Urheberrechtsverletzung zum Nachteil meiner Mandantin begangen.

Es handelt sich bereits um den zweiten Fall einer zum Nachteil meiner Mandantin von Ihrem Internetanschluss aus begangenen Urheberrechtsverletzung.

1. Meine Mandantin produziert und vertreibt gewerblich Filmwerke und ist Inhaberin des ausschließlichen Rechts, das Filmwerk mit dem Titel "Geil Gierig Gefickt" ganz oder in Teilen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (§§ 16, 15 Abs. 2 i.V.m 19a Urheberrechtsgesetz (UrhG)). Die Erstveröffentlichung des Filmwerkes erfolgte am 01. August 2011.

2. Die Nutzungsrechte meiner Mandantin werden durch das Herunterladen ihrer Filmwerke in Tauschbörsen, verbunden mit der gleichzeitigen Verfügbarmachung für eine Vielzahl anderer Nutzer, fortwährend verletzt. Aus diesem Grunde lässt meine Mandantin die einschlägigen P2P-Netzwerke (Tauschbörsen) durch ein beauftragtes IT-Unternehmen regelmäßig überwachen und festgestellte Verstöße beweissicher protokollieren.

3. Im Zuge dieser Ermittlungen wurden folgende Daten durch das beauftragte IT-Unternehmen festgestellt und für das gerichtliche Verfahren beweissicher dokumentiert:

Filmwerk: […]

Dateihash: […]

Tauschbörse (Software): […]

Zeitpunkt: […]

IP-Adresse: […]

4. Das Landgericht Köln hat Ihren Internet-Service-Provider mit dem anliegenden Gerichtsbeschluss vom 04.01.2012 (AZ 232 0 282/11) verpflichtet, Auskunft über den Anschlussinhaber zu erteilen, dem die vorstehende IP-Adresse zum Tatzeitpunkt zugeordnet war. Auf Grund der gerichtlich angeordneten Auskunft Ihres Internet-Service-Providers […] handelt es sich eindeutig um Ihren Internetanschluss.

5. Das Landgericht Köln hat sowohl die Rechteinhaberschaft meiner Mandantin als auch eine Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß für den festgestellten Vorfall bejaht. Die Schwere der Rechtsverletzung ergibt sich daraus, dass nach dem Funktionsprinzip der von Ihrem Internetanschluss genutzten Internettauschbörse während des Herunterladens gleichzeitig auch einer unbestimmten Vielzahl von weiteren Nutzern der Download ermöglicht wird, was dem Rechteinhaber einen unkontrollierbaren Schaden zufügt. Hinzu kommt in diesem Fall, dass über Ihren Internetanschluss schon einmal Urheberrechte meiner Mandantin verletzt wurden.

6. Durch diesen Verstoß ist zugleich der Straftatbestand des § 106 UrhG in Form der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke verwirklicht. Erschwerend ist im Fall pornografischer Darbietungen zusätzlich der Straftatbestand des § 184d StGB durch Zugänglichmachung von Pornografie an Personen unter 18 Jahren erfüllt.

7. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass Sie als Anschlussinhaber nach der einschlägigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (z. B. OLG Köln, Urteil vom 23.12.2009, AZ 6 U 101/09) nicht nur für eigenes Verhalten, sondern auch für das Verhalten bekannter und unbekannter Dritter haftbar sind, welche Ihren Internetanschluss mit oder ohne Ihre Zustimmung nutzen. Selbst wenn Sie also der Meinung sein sollten, ein Dritter sei für den Vorfall verantwortlich, bleiben Sie gleichwohl meiner Mandantin gegenüber haftbar und ausschließlicher Ansprechpartner.

8. Wegen des bekannten Einwandes, anfallende Rechtsanwaltskosten seien gem. § 97a Abs. 2 UrhG auf 100,00 € gedeckelt, weise ich darauf hin, dass dies vorliegend nicht zutrifft. Nach der Rechtsprechung der hierfür zuständigen Oberlandesgerichte ergibt sich dies bereits aus der Schwere der Rechtsverletzung als auch aus den bereits aufwendig erfolgten Ermittlungen.

9. Meine Mandantin hat aufgrund des vorstehend festgestellten Tatbestandes Anspruch auf Unterlassung sowie Aufwendungs- und Schadensersatz gemäß § 97 UrhG

a. Der Schadensersatzanspruch beläuft sich per heutigem Datum auf folgende Beträge:

Abmahnung Rainer Munderloh 1

b. Im Rahmen der gerichtlichen Durchsetzung entstehen zusätzlich nachfolgende Kosten:

Abmahnung Rainer Munderloh 2

Zusätzlich kann eine weitere Inanspruchnahme durch andere am Filmwerk Beteiligte (Regisseur, Drehbuchautor, Kameramann) mit Beträgen in ähnlicher Höhe erfolgen.

10. Meine Mandantin bietet Ihnen jedoch hiermit einmalig an, sämtliche vorgenannten Ansprüche und Forderungen durch eine außergerichtliche Vereinbarung mit einer Pauschalzahlung in Höhe von 780,00 € zu regeln.

Dieses Angebot ist jedoch befristet und steht unter folgenden Bedingungen:

• Unterzeichnung und Rücksendung der anliegenden Unterlassungserklärung bis zum […]

• Zahlung eines Pauschalbetrages von 780,00 € innerhalb einer Frist bis zum […] zur Abgeltung sämtlicher meiner Mandantin aus dem vorgenannten Vorfall zustehenden Aufwendungen und Schadensersatzforderungen

• Zahlung des vorgenannten Betrages durch Überweisung auf das nachfolgende Anwaltsanderkonto unter Angabe des genannten Verwendungszweckes:

Anwaltskanzlei Munderloh […]

11 . Bei Einhaltung der vorgenannten Bedingungen wird meine Mandantin sicherstellen, dass Mehrfachabmahnungen aus der Verletzung weiterer urheberrechtlich geschützter Rechte am vorgenannten Filmwerk durch Regisseur, Drehbuchautor und Kameramann mit ähnlich hohen Ansprüchen je Einzelfall unterbleiben werden. Zugleich werden etwaig per heutigem Stichdatum festzustellende Urheberrechtsverletzungen an weiteren Filmwerken meiner Mandantin als erledigt betrachtet.

Das vorstehende Angebot meiner Mandantin fällt nur deshalb moderat aus, weil bei fristgerechter Erledigung der Angelegenheit weitere zeitintensive Verfahrenschritte vermieden werden.

12. Sollten die vorgenannten Bedingungen jedoch nicht innerhalb der gesetzten Frist erfüllt werden, ist das Angebot meiner Mandantin hinfällig. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Meine Mandantin wird im Fall der Fristversäumung ohne weitere Ankündigungen das einstweilige Verfügungsverfahren einleiten sowie im Wege der Schadensersatzklage die meiner Mandantin zustehenden Schadensersatzforderungen einklagen, woraus sich erhebliche Mehrkosten zu Ihren Lasten ergeben werden. Vergleichsbereitschaft besteht für diesen Fall seitens meiner Mandantin nicht mehr. Außerdem werden dann strafrechtliche Ermittlungen zu veranlassen sein.

Achten Sie deshalb unbedingt auf Einhaltung der vorstehend gesetzten Fristen!

 

Munderloh

Rechtsanwalt

 

Anlagen: Unterlassungsverpflichtungserklärung, Prozessvollmacht, Überweisungsschein“


Ihr Ansprechpartner

abmahnung erhalten banner 716

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland