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Zugang einer Willenserklärung über WhatsApp

Landgericht Bonn, Urteil vom 31.01.2020, Az. 17 O 323/19


Zugang einer Willenserklärung über WhatsApp

Aus einer Entscheidung des LG Bonn vom 31.01.2020 geht hervor, dass es für den Zugang einer Nachricht bei einem Messenger Dienst, namentlich WhatsApp, nicht in erster Linie auf den Zeitpunkt ankommt, wann der Empfänger diese geöffnet und somit gelesen hat. Vielmehr ist auf den Zeitpunkt abzustellen, wann die Nachricht auf dem Zielgerät eingegangen ist. Bei WhatsApp ist dies dann der Fall, wenn die Nachricht mit zwei Haken versehen ist.

Hintergrund
Im August 2019 waren die Verkäufer eines Grundstücks (Verfügungskläger) wegen ausbleibender Kaufpreiszahlungen vom Kaufvertrag zurückgetreten und haben in Folge dessen verlangt, das Grundstück herauszugeben. Diesbezüglich musste mittels einer Absprache mit dem Käufer (Verfügungsbeklagter) geklärt werden, an welchen Terminen eine Hausbesichtigung durchgeführt werden könnte, verbunden mit der Androhung, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, sofern mehrere Aufforderungen hierzu notwendig seien. Der Verfügungsbeklagte versandte die Terminvorschläge über den Messenger- Dienst WhatsApp, die Parteien hatten dieses Kommunikationsmittel bereits für vorherige Absprachen verwendet.

Das Problem der Beweisschwierigkeiten
Die Verfügungskläger behaupteten, sie haben von der Nachricht erst im November 2019 Kenntnis erlangt. Weiter trugen sie vor, es sei dem Verfügungsbeklagten bekannt gewesen, dass einer der Verfügungskläger den Dienst „WhatsApp“ kaum nutze und den Eingang von Nachrichten nicht kontrolliere. Wichtige Angelegenheiten seien stets telefonisch zwischen den Parteien besprochen worden. Aufgrund der widersprüchlichen Aussagen musste ein Screenshot des WhatsApp- Messengers als Beweis dienen. Indem die Nachricht mit zwei blauen Haken markiert war, zeigte der Screenshot, dass die Nachricht eindeutig eingegangen und auch gelesen worden war. Im Prozess sollte geklärt werden, ob dies als Beweis ausreiche. In dem Fall ging es jedoch in der Hauptsache um die Frage, wer die Kosten eines sofortigen Anerkenntnisses im einstweiligen Verfügungsverfahren zu tragen habe.

Zugang einer Willenserklärung
Das Landgericht stellte klar, dass eine Willenserklärung dann als zugegangen gelte, wenn der Erklärungsempfänger ihren Inhalt unter normalen Umständen zur Kenntnis nehmen könne. In Bezug auf eine WhatsApp Nachricht sei dies dann der Fall, sobald die Nachricht das Gerät des Empfängers erreiche und dort dauerhaft und abrufbar gespeichert werde. Dies werde durch zwei Haken bei WhatsApp angezeigt. Der Screenshot habe durch die angezeigten Haken beweisen können, dass die Nachricht zugegangen war. Darüber hinaus müsste der Empfänger den Weg über WhatsApp dem Erklärer auch eröffnet haben. Indem die Parteien bereits vorher Erklärungen über WhatsApp abgegeben hatten, sei dies vorliegend der Fall gewesen.

Blaue Haken als Indiz der Öffnung
Die Behauptung des Empfängers, dieser habe die Nachricht über WhatsApp nicht erhalten, konnten die Richter ebenfalls mittels des Screenshots widerlegen. Sind diese Haken blau, bedeute dies, dass die Nachricht nicht nur auf dem Gerät des Empfängers eingegangen, sondern darüber hinaus auch geöffnet worden sei.
Dies sei vorliegend der Fall gewesen, sodass erst recht von einem Zugang der Nachricht auszugehen sei. Letztlich könne der genaue Zeitpunkt der Kenntnisnahme jedoch ohnehin dahinstehen, denn für den Wegfall des Schuldnerverzugs sei allein auf den Zugang der Erklärung abzustellen. Damit habe es den Verfügungsklägern oblegen, den Nachrichteneingang bei WhatsApp zu kontrollieren.

Fazit
Es ist lange bekannt, dass nicht mehr nur Private den Messenger- Dienst WhatsApp nutzen, sondern auch in (rechts-) geschäftlichen Angelegenheiten auf diesen Weg zurückgegriffen wird. Dies hängt sicherlich damit zusammen, dass WhatsApp ein sehr simples Kommunikationsmittel ist und mithin (rechts-) geschäftlich Handelnden viel Zeit ersparen kann, insbesondere wenn es um terminliche Absprachen geht. Hierbei kann sich jedoch keiner seiner Haftung entziehen. Die Symbol Funktionen bei WhatsApp, die den Eingang oder das Öffnen einer Nachricht zeigen, können vor Gericht als Beweismittel dienen. Lässt man sich auf das Kommunikationsmittel ein, so sollte also stets auch der Nachrichteneingang kontrolliert werden.


Landgericht Bonn, Urteil vom 31.01.2020, Az. 17 O 323/19


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