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Wenn die „Kanzlei“ Wohlfeil & Partner auf Dummenfang geht…

…verwendet sie in Ihren Betrugsschreiben unser Logo…


Wenn die „Kanzlei“ Wohlfeil & Partner auf Dummenfang geht…

Offensichtlich haben Betrüger unser Logo für sich entdeckt, wie uns heute freundlicherweise die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mitteilte.

Derzeit sind wohl Zahlungsaufforderungen einer gewissen Kanzlei Wohlfeil & Partner im Umlauf, in der versucht wird, mit unserem W&P Logo den Adressaten Geld aus der Tasche zu ziehen.

Ganz abgesehen von dem juristischen Nonsens in diesen Schreiben sollten Empfänger derartiger Schreiben auf ihren gesunden Menschenverstand vertrauen und sich diese Schreiben einmal genauer anschauen.

Wenn auch Internetrecherchen keine „Kanzlei“ Wohlfeil & Partner zu Tage fördern, sollten die Alarmglocken klingeln. Wenn sodann im Handelsregister die Registernummer HRA 156474657 nicht auffindbar ist (eine GmbH hat niemals eine HRA-Kennung) sowie die UST-ID DE35893756698 um einige Zeichen zu lang und damit ungültig ist, sollten die Glöckchen lauter klingeln. Existieren für die in dem Schreiben angegebene Rufnummer 030 89398569 sodann noch zahlreiche negative Meldungen im Internet, ist endgültig klar was zu tun ist:

DAS SCHREIBEN MIT RUHIGEM GEWISSEN ENTSORGEN!!!

Sollten Sie „Rachegelüste“ für diesen dreist-dummen Abzockversuch verspüren, können Sie Strafanzeige erstatten. Denn es ist davon auszugehen, dass zumindest die Kontodaten in diesem Schreiben stimmen…

Nachstehend das Schreiben im Volltext:

Abzocke urowin24deutschland 2 Wohlfeil Partner geandert

Abzocke urowin24deutschland Wohlfeil Partner geaendert


Ihr Ansprechpartner

Kommentare (6)

  • RM

    15 Januar 2016 um 09:18 |
    Ich habe ebenfalls eine Zahlungsaufforderung erhalten. Nach Auffinden dieser Seite und Rücksprache mit der Polizei erscheint eine polizeiliche Ermittlung nahezu aussichtslos.
    Es sei Herrn RA Weiß für seine Aufklärung über diese Seite gedankt.

    antworten

  • Dr.Schunck

    13 Januar 2016 um 15:08 |
    habe das Schreiben an die Staatsanwalt in Pforzhim übergeben

    antworten

  • Joachim Duwe

    09 Januar 2016 um 13:46 |
    ich habe heute eine völlig identische Zahlungsaufforderung erhalten. Was kann denn eine Strafanzeige bringen und macht es nicht mehr sinn, wenn der rechtmäßige Eigentümer des Logos dies tut?

    antworten

  • asoel

    09 Januar 2016 um 11:19 |
    Gerade habe ich ebenfalls ein solches Schreiben erhalten.

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  • Dipl.-Wi.Jur. (FH) Killian Hedrich

    30 September 2015 um 17:36 |
    @ich

    Das RDG-AZ ist nicht korrekt! Zudem scheint es die angegebene Straße in Berlin nicht zu geben! Vermutlich stimmt nur die Bankverbindung!

    antworten

  • ich

    30 September 2015 um 16:23 |
    anhand der offensichtlichen Anonymisierung des RDG-Az. ist diese Angabe wohl korrekt, der Übeltäter mithin identifizierbar.
    Haben Sie schon die Geschütze des Wettbewerbsrechts in Stellung gebracht? Wäre hier auf jeden Fall angemessen.

    antworten

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