Verbreitungsrecht für Hörbücher und E-Books
Die für den Vertrieb von E-Books und Hörbüchern verwendete Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) "Im Rahmen dieses Angebots erwirbt der Kunde das einfache (…) Recht. (…) Es ist nicht gestattet, die Downloads (…) für Dritte zu kopieren (…)." befand das Landgericht Bielefeld für rechtlich zulässig.
Demnach steht das Weiterveräußerungsverbot an Dritte nicht zu den im Vertrag vereinbarten Pflichten. Da der Erwerber lediglich ein einfaches Nutzungsrecht zum ausschließlich persönlichen Gebrauch der heruntergeladenen Daten erhält, ist es rechtlich zulässig, das Kopieren und Weiterreichen an Dritte auszuschließen. Zudem stellte das Gericht nochmals klar, dass sich die davon abweichende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (C-128/11) keine Anwendung auf E-Books und Hörbücher findet, sondern ausschließlich Software betrifft.
Urteil des LG Bielefeld vom 05.03.2013