• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Auskunftsanspruch des Finanzamts zu Internetverkäufen

Auskunftsanspruch des Finanzamts zu Internetverkäufen trotz privatrechtlich vereinbarter Geheimhaltung


Der Betreiber einer Internethandelsplattform verweigerte ein Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung mit der Begründung, dass mit den Kunden privatrechtlich eine Geheimhaltung der Daten vereinbart worden war. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass angesichts des überwiegenden allgemeinen Interesses an einer effektiven Steuererhebung, eine solche Geheimhaltung, die privatrechtlich vereinbart wurde, einer Auskunftspflicht rechtlich nicht erfolgreich entgegengesetzt werden kann.

Urteil des BFH vom 16.05.2013

II R 15/12

DB 2013, 1827

BB 2013, 2081


Ihr Ansprechpartner

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland