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Amazon darf gekaufte Inhalte nicht sperren

OLG Köln, Urteil vom 26.02.2016, Az. 6 U 90/15


Amazon darf gekaufte Inhalte nicht sperren

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Amazon seinen Kunden den Zugriff auf gekaufte digitale Inhalte nicht verwehren darf, und zwar selbst dann nicht, wenn das Kundenkonto gesperrt ist.
 
Die Verbraucherzentrale ist gerichtlich gegen den Versandhändler vorgegangen, nachdem mehrere Beschwerden von Kunden eingegangen waren, die sich darüber beklagten, Amazon drohe ihnen die Sperrung ihres Nutzerkontos aufgrund zu vieler Rücksendungen an. Grundsätzlich ist Amazon berechtigt, Nutzerkunden ohne Angabe von Gründen zu sperren. Der Zugriff auf digitale Inhalte ist nach der Sperrung nicht mehr möglich. Aufgrund seiner Nutzungsbedingungen war Amazon bisher dazu berechtigt, seinen Kunden durch Kontosperrung auch den Zugriff auf digitale Inhalte zu verwehren.
 
Diese Sperrung erfolgte immer dann, wenn Kunden gegen die Amazon-Nutzungsbedingungen, Richtlinien oder Vertragsbedingungen verstießen. Die OLG-Richter haben diese Vertragsklausel nun gekippt. Damit geben sie der Verbraucherzentrale Recht, die die Ansicht vertritt, Amazon sei zwar durchaus zur Sperrung von Nutzerkonten berechtigt, jedoch nur aus guten Gründen, denn eine Kontosperrung darf die Kunden rechtlich nicht einschränken. Das Recht der Vertragsfreiheit (§§ 311, 433 ff, 826) für Amazon bleibt bestehen, was bedeutet, dass der Onlinehändler wie jeder andere auch frei darüber entscheiden kann, mit wem er Verträge abschließt und mit wem nicht. Die Sperrung von Nutzerkonten ging den Richtern dann allerdings doch zu weit, denn den Kunden wurde damit der Zugriff auf digitale Inhalte verwehrt, für die sie bereits eine vertragliche Gegenleistung, die Bezahlung, erbracht hatten.
 
Mit dem noch nicht rechtskräftigen Urteil wird die Frage aufgeworfen, wo die Grenzen online und offline verlaufen, um Kunden auszusperren, ihnen also virtuelles Hausverbot zu erteilen. Der Verkauf erfolgt über die Amazon-Plattform, die wiederum ein Nutzerkonto voraussetzt. Gibt es zu viele Retouren oder passt dem Onlineriesen das weitere Verhalten der Kunden nicht, verhindert er die Registrierung oder sperrt die Nutzerkonten. Kurz gesagt, die Kunden kommen gar nicht erst rein, oder sie kommen nicht raus, denn ohne Konto führt kein Weg vorbei an der virtuellen Kasse, mit der ein Kunde eine gerade ausgewählte Ware bezahlen möchte. Andererseits kommt die Kontosperrung einer Enteignung gleich, denn die Kunden kommen an bereits bezahlte digitale Inhalte auf ihrem Konto nicht mehr heran.
 
Das Thema Kontosperrung ist für die Gerichte Neuland, wie so oft läuft die Rechtsprechung der digitalen Realität hinterher. Die regelmäßige Rechtsprechung des BGH besagt, dass derjenige, der sein Geschäft allen Kunden öffnet, sein Angebot an alle Verbraucher, also an einen nicht exakt definierten Kundenkreis richtet und somit auf sein Hausrecht verzichtet. Der Ladeninhaber darf seinen Kunden das Betreten seiner Verkaufsfläche also nicht ohne Grund verbieten. Wichtige Gründe liegen nur dann vor, wenn Kunden gegen die Hausordnung verstoßen, die Betriebsabläufe stören oder eine Straftat wie Diebstahl oder Störung von Mitarbeitern begehen. Im Onlinehandel befinden sich die Nutzungsbedingungen unter einem Link, der zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt. Diese Nutzungsbedingungen müssen klar verständlich und transparent gestaltet sein, so dass die Kunden verstehen, welches Verhalten der Verkäufer toleriert und welches nicht. Zum Schutz der Verbraucher müssen die AGB gesetzliche Anforderungen erfüllen (§ 307 BGB, Einzelnorm, Inhaltskontrolle). Das Kleingedruckte in den AGB kann vielfältige Auswirkungen auf das Rechtsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer haben. Welche Nutzungsbedingungen der Betreiber einer Plattform wie Amazon als wichtig erachtet oder nicht, bleibt weitgehend ihm selbst überlassen, solange er nicht von den gesetzlichen Anforderungen an die AGB abweicht.
 
In dieser Hinsicht weicht Amazon von den gesetzlichen Bestimmungen ab, denn die Kunden erwerben die über diese Plattform gekauften Waren unter den gesetzlichen Bedingungen des Gesetzes für Fernabsatzverträge (§ 312 BGB), nach dem ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Die rechtlich nicht zu beanstandende Rückgabe bestellter Waren begrenzt dieses Widerrufsrecht nicht, das den Verbrauchern die Möglichkeit einräumt, die bestellten Waren unverbindlich zu prüfen. Ein Nutzungsverbot beziehungsweise eine Sperrung des Nutzerkontos und die Verhinderung des Zugriffs auf bereits erworbene digitale Inhalte sind mit einer angeblich zu hohen Retourenrate nicht zu begründen und mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbar.
 
OLG Köln, Urteil vom 26.02.2016, Az. 6 U 90/15


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Kommentare (1)

  • Niklas Langenhagen

    16 Januar 2020 um 22:40 |
    Moin,
    Und zwar würde ich heute für einen gewissen Zeitraum auf der PlayStation gebannt. Das bedeutet das mein Konto gesperrt ist und ich keinen Zugriff auf Abos und andere erworbene Inhalte habe.
    Was kann ich tuen?
    Könnte ich genau so wie hier in diesem Beitrag vorgehen?

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