Abzocke DR Verwaltung AG - USTID-NR.de
Uns liegt ein amtlich wirkendes Registrierungsformular der der DR Verwaltung AG / USTID-NR.de zur „Erfassung gewerblicher Firmendaten inkl. Umsatzsteuer-IdNr." vor.
Die Firma DR Verwaltung AG mit Sitz am Potsdamer Platz 2 in 53119 Bonn, wird durch ihren Vorstandvorsitzenden Herrn Serdal Congar vertreten und versendet gegenwärtig Eintragungsofferten mit der Überschrift „Erfassung gewerblicher Firmendaten inkl. Umsatzsteuer-IdNr.".
Hintergrund der Registrierung soll nach Angaben der DR Verwaltung AG sein:
"Gemäß §14 Abs. 4 UStG muss jede Rechnung eine gültige Steuernummer oder Umsatzsteuer-ldentifikationsnummer enthalten. Zwecks der Vereinfachung von Rechnungsstellung und von Abrechnungsprozessen wurde die Online-Datenbank www.ustld-nr.de eingerichtet. Hierbei handelt es sich um ein Firmenregister für Gewerbetreibende sowie Verbraucher."
Zwar weist die DR Verwaltung AG in dem folgenden Satz gleichzeitig daraufhin, dass es sich nicht um eine amtliche Eintragung handelt, jedoch verändert dies aus unserer Sicht nicht die generell amtliche Wirkung des Formulars.
Gleichzeitig wird in dem Textblock, aus unserer Sicht ebenfalls irreführend, auch darauf hingewiesen, dass es sich um eine kostenpflichtige Eintragung handelt.
Unter der Überschrift "Eintragungsdarstellung" wird dem Adressat zunächst im Weiteren erläutert, welche Firmendaten von der DR Verwaltung AG unter ustid-nr.de veröffentlicht werden, wenn die Registrierung durch Rückübersendung des Formulars beauftragt wird.
So weit so gut, denn dann kommen die in dem Fließtext enthaltenden entscheidenden Sätze:
"Der Veröffentlichungsbeitrag beträgt jährlich 398,88 Euro zzgl. MwSt. Die Veröffentlichung Ihrer unten genannten Firmendaten wird über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren verbindlich bestellt."
Kurzum, wird das Formular unterzeichnet an die angegebene kostenfreie Faxnummer zurückgesendet, kommt es nach Ansicht der DR Verwaltung AG zu einem kostenpflichtigen Vertrag aus dem der DR Verwaltung AG ein Zahlungsanspruch von 398,88 Euro zzgl. MwSt. jährlich zustehen würde.
Nachstehend haben wir ein solches Registrierungsformular der der DR Verwaltung AG / USTID-NR.de zur „Erfassung gewerblicher Firmendaten inkl. Umsatzsteuer-IdNr." eingefügt:
UPDATE 18.06.2015
In einem Schreiben, welches uns vorliegt, macht die DR Verwaltung AG nach Zurückweisung der Rechnung durch einen Betroffenen ein Vergleichsangebot. Demnach bietet die DR Verwaltung AG an, die aktuelle Rechnung gegen Zahlung eines "Kulanzbetrages" in Höhe von 297,50 EUR zu stornieren. Zu beachten wäre aus unserer Sicht hierbei aber, dass der von der DR Verwaltung AG behauptete Vertrag über eine kostenpflichtige Veröffentlichung der gewerblichen Firmendaten der Vertragspartner über eine Laufzeit von zwei Jahren verfügt. Die aktuelle Rechnung in dem vorgenannten Fall betrifft jedoch nur das erste Vertragsjahr! Somit könnte die "Kulanzzahlung" aus unserer Sicht nur das erste Vertragsjahr betreffen, sodass das zweite Vertragsjahr ebenfalls noch abgerechnet werden könnte.
UPDATE 03.09.2015
Herr Rechtsanwalt Arnold E. Schiemann zeigt die Beauftragung durch die DR Verwaltung AG an. Grund für die Beauftragung sei die rechtliche Vertretung im Zusammenhang mit den Forderungen der DR Verwaltung. Rechtsanwalt Arnold E. Schiemann tritt als Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei am Dom mit Sitz in der Eupener Str. 124 in Köln auf. Im Anwaltsregister der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.rechtsanwaltsregister.org ist diese Adresse als Zweigstelle eingetragen. Als "Hauptstelle" der Tätigkeit wird eine Anwaltskanzlei in Mönchengladbach genannt.
Die uns vorliegenden Schreiben nehmen Bezug auf die von unseren Mandanten nicht ausgeglichenen Forderungen der DR Verwaltung AG und drohen im Falle der nicht fristgerechten Zahlung eine gerichtliche Klärung an. Der Kollege Schiemann geht von einer "eindeutigen Rechtslage" aus und kündigt jetzt schon an, dass im Falle einer "rechtskräftigen Titulierung", also einem positiven "Urteil" für seine Mandantschaft, umgehend Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Freundlicherweise werden in dem Schreiben sodann die möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aufgezählt. Genannt wird hierbei beispielsweise die Pfändungen von Bankkonten.
Vergessen wird hierbei natürlich, dass es bis dahin ein langer und steiniger Weg für die DR Verwaltung AG sein kann, dessen Ausgang keinesfalls "eindeutig" ist.
Interessant wird es jedoch in der Begründung des Kollegen bezüglich der Wirksamkeit des Vertrages:
"Von der Wirksamkeit des geschlossenen Vertrages ist auch deshalb auszugehen, weil sich unsere Mandantin bei der Gestaltung des Angebotsformulars streng an der aktuellen Rechtssprechung des BGH orientiert hat, wie sich aus den folgenden Ausführungen ergibt:"
Nach unserem Verständnis hat sich demnach die Mandantin schon vor der Versendung der Formulare damit beschäftigt, dass ihre Formulare unter Umständen zu keinem kostenauslösenden Vertrag führen können bzw. die Empfänger über die Kostenpflicht des Eintrages täuschen! Um dies zu umgehen, werden anhand der aktuellen BGH Rechtsprechung die Klauseln entsprechend angepasst?
Hierzu ein Zitat aus der Pressemeldung des BGH zum Urteil vom 26. Juli 2012 – VII ZR 262/11:
"Mit Rücksicht darauf, dass Grundeinträge in ein Branchenverzeichnis im Internet in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten werden, wird eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil. Im vorliegenden Fall machte bereits die Bezeichnung des Formulars als "Eintragungsantrag Gewerbedatenbank" nicht hinreichend deutlich, dass es sich um ein Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrages handelte. Die Aufmerksamkeit auch des gewerblichen Adressaten wurde durch Hervorhebung im Fettdruck und Formulargestaltung zudem auf die linke Spalte gelenkt. Die in der rechten Längsspalte mitgeteilte Entgeltpflicht war demgegenüber drucktechnisch so angeordnet, dass eine Kenntnisnahme durch den durchschnittlich aufmerksamen gewerblichen Adressaten nicht zu erwarten war. Die Zahlungsklage ist daher zu Recht als unbegründet abgewiesen worden."
Natürlich kann dieses Urteil nicht 1:1 auf das Formular der DR Verwaltung AG zutreffen, jedoch sehen wir darin zumindest Ähnlichkeiten zu dem von der DR Verwaltung AG verwendeten Formular. Die Bezeichnung "Eintragungsantrag Gewerbedatenbank", wie im vorgenannten Falle des BGH, und die Bezeichnung "Eintragungsofferte" bei der DR Verwaltung AG ist wohl nicht all zu unterschiedlich, wobei es hier sicherlich auf mehrere Faktoren ankommt. Zum besseren Verständnis lässt die DR Verwaltung AG übrigens in einem weiteren Anwaltsschreiben darauf hinweisen, dass "Eintragungsofferte" mit "Eintragsungsangebot" gleichzusetzen wäre. Nachvollziehbar, wieso wird es aber dann nicht als "Eintragungsangebot" benannt?
Kommentare (39)
KateK
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Edmund
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Uwe Lengerer
ich habe auch unterschrieben und eine Rechnung bekommen.
Nach Erhalt der Rechnung habe ich Widerspruch eingelegt und auch den Vertrag angefechtet wegen Täuschung.
Einige Tage später das besagte Kulanzschreiben erhalten.
Wie geht's weiter?
Nicht reagieren? Nochmals Widersprechen?
Oder Anwalt?
Danke für die Antwort
Gruß
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Ale Vonmenke
Bitte Mail an olesia@gmx.com
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Marcel
auch ich habe besagtes Schreiben erhalten, unterzeichnet und in der Folge eine Rechnung für die Registereintragung erhalten. Einer Sammelklage schließen wir uns auf jeden Fall an. Ich bitte um Kontaktaufnahme. Wenn diese Abzog-Welle immerzu weitere Opfer fordert ist damit nichts gewonnen.
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Peter
Auch habe ich Anzeige gegen die Firma erstattet wegen Betrug und bedrohung.
Falls ich keine rechnungen mehr bekomme werde ich trotzdem meine Anzeige aufrecht erhalten dann gibt es eben versuchter Betrug und bedrohung.
Wichtig ist auch das der Name Serdal Gongor in der Anzeige erwähnt wird.
Dadurch hat er mehrere Gänge zum Polizeirevier und weniger Zeit euch Rechnungen zu schreiben.
wünsche allen viel Erfolg aber einen teueren Anwalt kann man sich bei solchen Firmen meistens sparen denn Hunde die bellen beisen meistens nicht.
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Manfred
MfG M. Stuwe
1.Vorsitzender
SSV Pennigsehl/Mainsche e.V.
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DR
ich bin zwar nicht auf das Schreiben hereingefallen, jedoch macht mich diese Vorgehensweise unheimlich sauer. Ich habe der DR Verwaltungs-AG bereits mehrere Unterlassungserklärungen geschickt und mit Strafanzeigen etc. gedroht. Diese wurden bislang alle ignoriert. Welche rechtlichen Schritte kann man gegen solche Elenden Abzocker unternehmen? Bundesnetzagentur? Verbraucherschutz? Wann wird dieser Laden endlich verboten?
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Peter C. O.
ich bin leider auf diese Firma reingefallen. Da ich im Kollegenkreis gesagt bekommen habe, mich anwaltlich beraten zu lassen, habe ich das natürlich getan. Leider ist mir dabei entgangen, dass ich nicht nur Widerrufen soll...sondern auch anfechten. Das hab nach Eingang der Rechnung erst ca. 8 Tage später gemacht. Ich bin total verzweifelt und weiß nicht was jetzt passiert...weiß jemand Bescheid oder könnte mir da behilflich sein?
MfG
Peter
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qxe42
@DR "...jedoch macht mich diese Vorgehensweise unheimlich sauer" > dito.
Die Frage, wie man dagegen vorgehen kann: aus meiner Sicht fehlen hier Gesetze, die solche Art von "Geschäftstätigkeit" erschweren/verhindern und entsprechende hohe Sanktionen für die Akteure.
Der einzelne kann nur
a) nicht unterschreiben und die Schreiben statt dessen wegwerfen und hoffen, dass er weiter nicht mehr belästigt wird, oder
b) nicht unterschreiben und einen komplizierteren Weg mit den Rechten gemäß § 28 Abs 4 BDSG wählen (also förmlich Widerspruch gegen die Nutzung der personenbezogenen Daten einlegen) sowie Auskunft fordern gemäß BDSG § 34 und das Schreiben dann per Einwurfeinschreiben schicken.
Kommt dann doch noch wieder ein Schreiben, hat man rechtlich etwas in der Hand, da dann die Zuwiderhandlung gemäß BDSG § 43 geahndet werden kann.
Das BDSG ist mittlerweile ziemlich strikt und umfassend, auch für unerwünschte Werbung per Briefpost. Im Gegensatz zu E-Mail, Tel und Fax muss man hier aber eben erstmal noch selber tätig werden (also aktiv Widerspruch einlegen), daher funktioniert das für die Versender auch in diesem Punkt ziemlich gut, weil für Tel, Fax, E-Mail unerwünschte Werbeversand mittlerweile ohne vorherige ausdrückliche schriftlich einzuholende Einwilligung des Empfängers durch den Werbenden gesetzlich unzulässig ist.
Ich denke, dass vielen dieser Weg aber zu zeitintensiv ist.
Ich finde es zudem eigenartig, dass auf vielen Anwaltsseiten Tipps fehlen, was man als Empfänger solcher Schreiben machen soll. Die meisten empfehlen nur, das Schreiben weg zu werfen oder bieten nur kostenpflichtige Beratung an für die, die darauf hereingefallen sind.
Die Betroffenen werden dann 2x zur Kasse gebeten :-(
Wenn der einzelne Empfänger die Schreiben aber immer nur wegwirft, wird damit ja nicht das initiale Problem des Absenders gelöst, denn solange ein % Satz x der Briefempfänger darauf hereinfallen, funktioniert das Geschäftsmodell ja weiter prima und die Welt ist und bleibt für die Akteure in Ordnung.
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Dombay
Beklagte: DR Verwaltungs AG, vertr. d. d. Vorstand Serdal Congar, Friedhofstr. 11, 50171 Kerpen
Tenor:
1. Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, an die Beklagte aufgrund des von ihm unterzeichneten Formulars Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registierung von selbstständigen Gewerbetreibenden am 22. März 2015 einen Betrag in Höhe von insgesamt 949, 34 Euro zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 124, 00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. April 2015 zu bezahlen..
3. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
152/15Amtsgericht Bonn, Versäumnisurteil vom 23.10.2015 zu Aktenzeichen 103 C 307/15
Beklagte: DR Verwaltungs AG, vertr. d. d. Vorstand Serdal Congar, Siemensstraße 36, 53121 Bonn
Tenor:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 124, 00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.09.2015 zu zahlen..
2.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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barbara
Anwalt bereits eingeschaltet.
schon mehrere Schreiben gingen hin und her.
Strafanzeige wurde 09/15 erstattet.
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Guddy
Ich suche Geschädigte, die mit mir eine Sammelklage einreichen wollen.
Mein Anwalt meint, je mehr mitmachen, desto größer der Streitwert und damit sehr hohe Gerichtskosten für diese Trickbetrüger, wenn Sie den Prozess verlieren. (Wovon auszugehen ist)
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Michael
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Yusuf
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Rainer
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Gleb Koll
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wammes
Schreiben Sie mir bitte genaueres per mail.
Danke
MFG
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Siggi
wie schätzt Ihr Anwalt die Chancen einer Sammelklage ein? Welche Kosten fallen bei einer Sammelklage an? Ist bis jetzt überhaupt ein Fall bekannt, dass die DR Verwaltung AG gegen einen Kunden ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet hat und dieses auch gewonnen hat? Ich habe im Netz hierzu nichts gefunden.
Viele Grüße
Siggi
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Sonja Meyr
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Maria
Ich habe von der Firma 1 Rechnung und eine Mahnung bekommen, obwohl ich nie etwas unterschrieben habe. Muss ich sofort zum Anwalt oder hat jemand eine Idee was ich damit machen soll? VIelen Dank!
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Sandell
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Mario
Nach kurzem "googeln" stellte sich heraus, dass es der albanische Adler ist... Mehr braucht man dazu nicht zu sagen....
Also, die Schreiben wegwerfen und / oder (Straf-) Anzeige erstatten. Vielleicht brigt es ja doch etwas. Grüße
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Peter
diese Schreiben häufen sich und erzeugen bei mir Wutanfälle.
Ich habe zum Glück die Masche erkannt.
Anzeigen sind mir zu aufwendig und beim Erfog bin ich skeptisch.
Was ist mit einer Antwort um zumindest die Wut abzureagieren?
Ob das gelesen wird ist eine andere Frage, bringt aber zumindset Genugtuung, z.B sowas:
Identisches Schreiben, folgender Inhalt:
"Sie haben vergessen, Ihre Scheisse die Toilette herunterzuspülen!!!
Dies kann zur dauerhaften Geruchsanhaftung auf der Haut führen.
Diese Mahnung ist kostenfrei.
Wenn Sie weiterhin auf eine (kleiner Font) MAHNUNG (fett, gosser Font) bestehen (kleinster Font) bestehen, enstehen ihnen Kosten von 450,00 (o. MWST) im Jahr. Mindestlaufzeit 2 Jahre (alles kleiner Font)"
So in der Art eben
Ist da die Möglichkeit einer Gegenanzeige oder läuft das dann generell unter Satire.
Würdewenigstens Spass machen....
Peter
antworten
Peter
diese Schreiben häufen sich und erzeugen bei mir Wutanfälle.
Ich habe zum Glück die Masche erkannt.
Anzeigen sind mir zu aufwendig und beim Erfog bin ich skeptisch.
Was ist mit einer Antwort um zumindest die Wut abzureagieren?
Ob das gelesen wird ist eine andere Frage, bringt aber zumindset Genugtuung, z.B sowas:
Identisches Schreiben, folgender Inhalt:
"Sie haben vergessen, Ihre Scheisse die Toilette herunterzuspülen!!!
Dies kann zur dauerhaften Geruchsanhaftung auf der Haut führen.
Diese Mahnung ist kostenfrei.
Wenn Sie weiterhin auf eine (kleiner Font) MAHNUNG (fett, gosser Font) bestehen (kleinster Font) bestehen, enstehen ihnen Kosten von 450,00 (o. MWST) im Jahr. Mindestlaufzeit 2 Jahre (alles kleiner Font)"
So in der Art eben
Ist da die Möglichkeit einer Gegenanzeige oder läuft das dann generell unter Satire.
Würdewenigstens Spass machen....
Peter
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Felix Reinhard Wimmer
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Sylvia
habe den Kommentar von Ihnen Mitte April gelesen,da auch ich das Angebot in einer Stresssituation unterschrieben habe und mir zwei Wochen später die Rechnung ins Haus kam.Auch ich bin durch den Briefkopf von einer staatlichen Verpflichtungsformular eines deutschen Staatsbürgers ausgegangen.Irrtum nach Eintreffen der Rechnung.Denn danach habe ich mich erst im Internet schlau gemacht und einen Rechtsanwalt eingeschalten.Es ist auf einen Vergleich ausgegangen,da die Chancen nur 50:50 waren.Habe mich im Internet nochmal durchgearbeitet.Strafanzeige ist gut und schön und kostenlos.Habe aber auf einer Seite lesen müssen,dass eine Bonner Staatsanwältin alle Anzeigen abgeschmettert hat,da die Vertragsbedingung eindeutig sind die man unterschreibt und man davon ausgehen kann,dass Kaufleute sich solche Angebote vor Unterzeichnung sorgfältig durchlesen.Also werde ich mich auf den Vergleich der DR-Verwaltung einlassen und es unter Erfahrung abhaken und so viele Leute wie möglich vor den Machenschaften zu informieren.
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Irene
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Huber
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Latza
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Böser Makler
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Didi
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Alex
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Tom
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ute
hat sich bei Ihnen schon etwas ergeben, bzw. haben sie ein gerichtliches Mahnverfahren von den Abzockern erhalten oder etwas von der Staatsanwaltschaft gehört? Gruß Ute
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Antje
Mein Schwiegervater ist nicht einmal Selbstständig und bekommt eine sogenannte "Erinnerung" (sieht hoch offiziel aus) zugeschickt.
Anzeigen ist der einzig richtige Weg. Wie ist denn das Aktenzeichen?
Gruß Antje
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Erik
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HaWei
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