Der Europäische Gerichtshof hat am 03.09.2009 unter dem Az. C-489/07 entschieden, dass die deutsche Regelung, nach der ein Unternehmer von einem Verbraucher für die Nutzung der im Fernabsatz verkauften Ware bei fristgerechtem Widerruf generell Wertersatz verlangen kann, nicht der Richtlinie 97/7/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.1997, die zuletzt durch die Richtlinie 2007/64/EG geändert wurde, entspricht. Der deutsche Gesetzgeber hat diese Entscheidung nunmehr...