Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 06.10.16 unter dem Az. I ZR 154/15 entschieden, dass ein Anschlussinhaber, der wegen einer angeblichen Tauschbörsennutzung abgemahnt wurde, nicht verpflichtet ist, die Computer von Familienmitgliedern auf eventuell vorhandene P2P-Software...