Am 27.05.2016 entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dass der Verkauf einer Software, dessen Produktschlüssel noch nicht aktiviert wurde, rechtmäßig ist. Dadurch wurde die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt, der schon 2012 erklärte, dass der...