Das Landesobergericht (OLG) Hamburg stellte am 25. Februar 2016 in einem Berufungsurteil (Az. 3 U 153/15) fest, dass es sich bei der Aussage "Das neue Samsung S6 ab 1,- EUR" in einer Google Adwords Anzeige um irreführende Werbung handelt, wenn bei einem Klick auf diese Werbeanzeige der Link...