Ein Reseller, der als Vertragspartner des Anschlussinhabers zwischen diesem und dem Access-Provider (= Netzbetreiber) steht, darf ohne Erlaubnis des zuständigen Gerichts dem Kläger und (angeblichen) Rechteinhaber keine Auskunft über die Daten des Anschlussinhabers erteilen. Tut er dies doch,...