Ein Golflehrer, der sich auf seiner Website als "Diplom-Golflehrer" bezeichnete, hat damit gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Die Richter am Landgericht Wuppertal sahen die Verwendung des Begriffs "Diplom" als irreführend an (LG Wuppertal, Urteil vom 12.12.2014, Az. 15 O 7/14).Ein Golflehrer,...