Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 11.11.2014 unter dem Az. VI ZR 9/14 entschieden, dass eine Person, die als Servicepersonal auf einer Promi-Veranstaltung artbeitet, es dulden muss, dass Fotos veröffentlicht werden, auf denen sie abgebildet ist. Die Teilnahme an einer solchen...