Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 22.09.2015 unter dem Az. I-20 U 176/14 entschieden, dass die Benutzung einer Marke nur dann rechtserhaltend ist, wenn sie vom Verkehr auch als ein Herkunftshinweis aufgefasst wird. Es sei daher nicht ausreichend, wenn das...