Das Landgericht (LG) in Mannheim hat mit seinem Beschluss vom 18.05.2015 unter dem Az. 7 O 81/15 entschieden, dass ein Nutzungsberechtigter, dem zwar die ausschließlichen Nutzungsrechte für die Verbreitung eines Werkes in körperlicher Form, nicht aus eigenem Recht klagen kann, wenn das Werk...