Das Landgericht (LG) München I, hat mit seinem Urteil vom 25.06.14 unter dem Az. 37 O 1267/14 entschieden, dass ein Internetanbieter nicht mit seinen Leistungen werben darf, indem er bestimmte Übertragungsgeschwindigkeiten und Kapazitäten verspricht, dies im Laufe einer Internetsitzung jedoch...