Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Angabe von Preisen, welche reduziert werden, immer eindeutig zu erfolgen hat. Somit darf die Preisreduzieren mit dem Wort "Statt" nicht mehr durchgestrichen sein. "Statt 49,99 nur 39,99", wobei "Statt 49,99" durchgestrichen ist, sei allein...