Mit Beschluss vom 31.3.2014, Az. 6 W 12/14 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass bei der Verwendung eines Markennamens im Quellcode einer Internetseite immer dann eine Markenrechtsverletzung vorliegt, wenn die Verwendung der Marke den Zweck hat, die Internetnutzer, die...