Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 19. Februar 2014 unter dem Aktenzeichen I ZB 3/13 I ZB 3/13 entschieden, dass ein Markenwort (wie hier "HOT") keine ausreichende Unterscheidungskraft besitzt, wenn es mehrere Bedeutungen hat (wie z.B. heiß, scharf, pikant, sexy,...