Wer eine Dienstleistung anbietet, darf eine Marke verwenden, wenn der Irrtum, dass der Markeninhaber die Leistung selbst anbietet, ausgeschlossen ist. In diesem Sinne entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am 01. März 2012 (Az. I-4 U 135/11). Ein Ausschluss der Verwechslungsgefahr ist...