Das Oberlandesgericht Köln urteilte am 14. März 2014, dass der endgültige Verkaufspreis für Reiseangebote die Tourismusabgabe enthalten muss, wenn der Endverbraucher diese zu zahlen hat. Die Abgabe stellt, unabhängig davon, wer dafür aufkommt, keine Zusatzleistung dar und ist laut...