In einem Urteil vom 09. Oktober 2014 hat das OLG Frankfurt am Main entschieden, dass die Werbung mit einem Bild, das einen Waschbären zeigt, der eine farbige Fläche mit einer neuen Farbe übersprüht, eine herabsetzende vergleichende unlautere Werbung darstellt, wenn deutlich ist, dass zwei...