Das Landgericht (LG) Köln hat mit seinem Urteil vom 14.03.2013 unter dem Az. 14 O 320/12 entschieden, dass ein Hauptmieter einer Wohnung, der sich mit Untermietern eine Wohnung im Sinne einer WG teilt, nicht für die Aktivitäten der Mitbewohner im Internet haftet, auch wenn diese sich mit ihm...