Das Landgericht urteilte am 16. März 2010, dass Tee, der Ginkgoblätter enthält, nicht ohne Weiteres verkauft werden darf, da Ginkgo als Arzneimittel und nicht als Lebensmittel eingestuft ist.
Die Beschwerde ging von einem Unternehmen aus, das pflanzliche Arzneimittel vertreibt und in dem...