Das Oberlandesgericht (OLG) in Köln hat mit einem Urteil vom 10.08.2012 unter dem Aktenzeichen 6 U 17/12 entschieden, dass lediglich eine markenrechtliche, nicht aber eine wettbewerbsrechtliche Problematik vorliegt, wenn ein Hersteller einen Namen für sein Produkt verwendet, der ähnlich lautet...