Das Landgericht Stuttgart urteilte am 04. Dezember 2009, dass die Verwendung von Früchten, für die es laut EU-Verordnungen keine Zulassung gibt, nicht erlaubt ist, solange es keine ausreichenden Beweise für deren Unbedenklichkeit gibt.
Geklagt hatte der Verein Sozialer Wettbewerb, der vom...