Das OLG Hamburg hat am 27. September 2013 durch Urteil entschieden, dass es unzulässig ist, wenn der Anbieter von einem Produkt, das bei Nagelpilz eingesetzt werden soll, dieses mit einer Geld-zurück-Garantie bewirbt. Nach Ansicht des Gerichts ist die Aussage irreführend und damit im Ergebnis...