Stellt ein Unternehmen T-Shirts mit Slogans her, die zum allgemeinen Sprachgebrauch gehören, jedoch von einem Mitbewerber mit einer konkreten, u.U. sogar markenrechtlich geschützten, graphischen Ausgestaltung versehen wurden, so handelt er nicht wettbewerbswidrig, sofern er auf die spezifische...