Wird eine Dachgeschosswohnung, die nicht über die entsprechende Baugenehmigung verfügt, als Wohnungseigentum verkauft, so ergibt sich daraus regelmäßig ein Sachmangel des veräußerten Wohnungseigentums.
Ein arglistiges Verschweigen des Mangels ist dem Verkäufer dabei schon dann anzulasten,...