Das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm hat mit seinem Urteil vom 08.11.2011 unter dem Aktenzeichen I-4 U 58/11 entschieden, dass ein Stromanbieter nicht mit einem "Festpreis" werben darf, wenn ein erheblicher Anteil des Gesamtpreises, im vorliegenden Fall 40 %, nicht feststehend, sondern variabel...