Das OLG Hamm hat entschieden, dass bei Drohungen, die über Facebook ausgesprochen werden, auch längerfristige Schutzmaßnahmen, wie etwa ein Verbot der Kontaktaufnahme und Näherung, nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) gerechtfertigt sein können. Solche Schutzmaßnahmen sind nach § 1...