Das Bundespatentgericht (BPatG) in München hat entschieden: Um ein Produkt als „Schwarzwälder Schinken“ deklarieren zu können, muss der Schinken nicht nur tatsächlich im Schwarzwald hergestellt, sondern auch dort verpackt werden (BPatG, Urteil vom 13.10.2011, Az. 30 W (pat) 33/09). Damit...